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AKI-Verordnung: Keine Gebühr mehr für Genehmigungsprozess

Bei der Beantragung einer Genehmigung für die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI) fallen keine Gebühren mehr an. Das hat die Vertreterversammlung der KV Hamburg beschlossen.

Einige Arztgruppen benötigen für die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege eine Genehmigung der KV. Noch ist die Anzahl der erteilten Genehmigungen allerdings sehr niedrig. Um die Bereitschaft zu steigern, eine Genehmigung zu beantragen, wird die Erhebung der Bearbeitungsgebühr von 100 Euro für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2024 ausgesetzt.

Weitergehende Informationen zur Außerklinischen Intensivpflege

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