9/2023 9/2023

Von AOK Bremen/Bremerhaven betreute Asylbewerber sind zuzahlungsbefreit

Aus der Praxis für die Praxis

Asylbewerber, die im Auftrag der Stadt Hamburg von der AOK Bremen/Bremerhaven betreut werden, sind in den ersten 18 Monaten von sämtlichen Zuzahlung befreit. Wir bitten Sie, die Rezepte entsprechend zu kennzeichnen, damit diese Patienten nicht in der Apotheke zuzahlen müssen. Offenbar verlangen manche Praxen, dass Asylbewerber einen „Befreiungsausweis“ vorlegen. Solche „Befreiungsausweise“ gibt es seit 2017 nicht mehr. Die Befreiung von der Zuzahlung ist an den Status geknüpft (von der AOK Bremen/Bremerhaven betreuter Asylbewerber) und wird auf der eGK durch die Besondere Personengruppe „9“ oder durch eine vorläufige Bescheinigung nachgewiesen.

Weitere Hinweise der KV Hamburg zur korrekten Abrechnung von Leistungen für Asylsuchende

Ansprechpartner:
Mitgliederservice, Tel: 040 / 22802-802