Bitte die korrekte Personengruppe in der Abrechnung angeben
Aus der Praxis für die Praxis
Die Krankenkassen haben der KV Hamburg mitgeteilt, dass Patienten in den Abrechnungsdaten vermehrt als Asylbewerber (Besondere Personengruppe „9“) ausgewiesen werden, obwohl sie regulär versichert sind (Besondere Personengruppe „00“). Für fehlerhaft gekennzeichnete Patienten fordern die Krankenkassen eine Korrektur der abgerechneten Leistungen gem. § 106d Abs. 3 SGB V. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung ist die KV Hamburg gegebenenfalls gezwungen, Honorarrückforderungen zu stellen.
Bitte achten Sie bei der Aufnahme der Patientendaten darauf, die Versichertenkarte einzulesen, das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchzuführen und nicht die Daten aus gegebenenfalls vorhandenen Vorquartalen zu übernehmen. Damit kann eine Vielzahl an Prüfmitteilungen der Krankenkassen vermieden werden.
Ansprechpartner:
Mitgliederservice, Tel: 040 / 22802-802