9/2023 9/2023

Fragen und Antworten

Aus der Praxis für die Praxis

In dieser Rubrik greifen wir Fragen des Praxisalltags auf, die unserem Mitgliederservice-Team (ehem. Infocenter) gestellt wurden. Wenn Sie selbst Fragen haben, rufen Sie bitte an. Mitgliederservice, Tel: 040 / 22802-802

TSS

Ich möchte gerne Termine für die Terminservicestelle (TSS) zur Verfügung stellen. Ich habe allerdings keine Möglichkeit mehr, über das Online Portal den eTerminservice (eTS) aufzurufen. Woran liegt das?

Zum 1. Juli 2023 ist mit dem „116117 Terminservice“ eine neue Version der Terminverwaltungssoftware für Ärzte und Psychotherapeuten gestartet. Der eTS – die alte Version, mit der Sie bis zum 30. Juni 2023 TSS-Termine zur Verfügung gestellt haben – ist nicht mehr verfügbar. Die neue Version erreichen Sie wie gewohnt aus dem Online Portal der KV Hamburg. Um eine höhere Sicherheit zu gewährleisten, ist der „116117 Terminservice“ jetzt aber nur noch aus dem Sicheren Netz der KVen (SNK) bzw. in der Telematikinfrastruktur (TI) über einen an den Konnektor gebundenen Computer aufrufbar.
Am einfachsten gelangen Sie zu der entsprechenden Anmeldeseite über unsere Homepage kvhh.net. Unter „wichtige Informationen“ ist der Themenbereich des neuen 116117-Terminservices verlinkt. Dort ist auch der Zugang zum Online Portal verknüpft. Hier finden Sie auch noch weitere nützliche Informationen zum Umgang mit der neuen Anwendung.

TSS

Mein TSS-Patient ist nicht zu seinem gebuchten Termin erschienen. Wie melde ich das der KV?

Mit dem neuen 116117-Terminservice besteht die Möglichkeit, diese „No-Shows“ direkt über die Anwendung zu dokumentieren.
Loggen Sie sich hierzu wie gewohnt in den 116117 Terminservice ein. Klicken Sie auf der Startseite in den gebuchten Termin. Es öffnet sich eine Detailseite mit allen Informationen zum gebuchten Termin. Wenn ein Patient nicht erschienen ist, brauchen Sie einfach nur noch auf „Patient nicht erschienen“ klicken. Damit ist die Dokumentation erledigt, Sie brauchen keine weitere Meldung per Fax oder E-Mail an die TSS senden.

Hausarztvermittlungsfall

Ich bin Hausarzt. Kann ich auch bei Patienten, die an der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmen, einen Hausarztvermittlungsfall veranlassen?

Ja, auch in der hausarztzentrierten Versorgung erhalten Sie als Hausarzt 15 Euro, wenn sie für einen Patienten in der vorgegebenen Frist einen Termin beim Facharzt vereinbaren. Hierzu wurde der EBM um eine Anmerkung ergänzt, sodass die GOP in selektivvertraglichen Fällen auch ohne die Versichertenpauschale (GOP 03000 bzw. 04000) berechnet werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die Leistung nach der GOP 03008 / 04008 nicht Gegenstand des Selektivvertrags ist. Geben Sie in Ihrer Abrechnung zusätzlich zur GOP 03008 die GOP 88196 an. Auch der Facharzt oder Psychotherapeut, der den Termin bereitstellt, erhält die gesamte Behandlung im Quartal für den Patienten (Arztgruppenfall) extrabudgetär vergütet sowie einen extrabudgetären Zuschlag für die Bereitstellung des Termins.

AU

Ist es möglich, den Versand einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei einer Absonderung abzurechnen?

Ja. Wenn bei Nachweis einer Infektionskrankheit ein Gesundheitsamt im Einzelfall explizit eine Empfehlung oder Pflicht zur Absonderung ausspricht oder wenn auch mittels Allgemeinverfügung eine automatische Absonderungspflicht besteht, darf die betroffene Person nicht zwecks Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit einen Arzt aufsuchen (öffentlich-rechtliche Pflicht zur Absonderung). In diesen Fällen ist es möglich, eine AU nach ausschließlich telefonischem Kontakt zu bescheinigen. Für die Versendung dieser AU-Bescheinigung kann dann, genau wie bisher schon für die Versendung von AU-Bescheinigungen nach Videosprechstunden, die Porto-Pauschale 40128 in Ansatz gebracht werden.
Der EBM wurde hierzu rückwirkend ab dem 1. April angepasst.

Impfung

Eine Patientin hat vor ihrem 18. Geburtstag die erste und zweite Impfdosis für die Hepatitis B-Impfungen erhalten. Vor der dritten Impfdosis ist sie 18 Jahre alt geworden. Können wir die dritte Impfdosis zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse durchführen?

Nein. Der Anspruch auf eine Nachholung von Impfungen bzw. die Vervollständigung von Impfzyklen besteht laut Schutzimpfungs-Richtlinie lediglich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Darüber hinaus kann nur zu Lasten der GKV geimpft werden, wenn die in der Richtlinie definierten Indikationen vorliegen (z. B. Dialysepatienten, Personen mit einem erhöhten Expositionsrisiko).
Einige Kassen übernehmen in der geschilderten Situation freiwillig die Kosten für diese dritte Hepatitis B Impfung. Wir empfehlen, dass die Patientin am besten vorher die Kostenübernahme mit der Kasse abklärt.

Videosprechstunde in der Psychotherapie

Ich bin psychologischer Psychotherapeut. Ist es möglich, die Psychotherapie bei einem Patienten ausschließlich in der Videosprechstunde abzuhalten?

Für den Beginn einer Psychotherapie ist ein persönlicher Kontakt zwischen Patient und Therapeut zwingend erforderlich. Eine Psychotherapie kann grundsätzlich auch als Videosprechstunde durchgeführt werden, wenn:

  • bereits ein persönlicher Erstkontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung stattgefunden hat und

  • kein unmittelbarer persönlicher Kontakt mit der Patientin oder dem Patienten aus therapeutischer Sicht erforderlich ist.

Sie als Psychotherapeut müssen unter Berücksichtigung der individuellen Krankheits- und Lebensumstände des Patienten entscheiden, ob eine Videosprechstunde durchgeführt werden kann. Dabei müssen die Vorschriften der jeweiligen Berufsordnungen, insbesondere der Sorgfaltspflichten, beachtet werden.

Videosprechstunde in der Psychotherapie

Welche Obergrenze gibt es patientenübergreifend für Videosprechstunden in der Psychotherapie? Und was geschieht, wenn das Kontingent überschritten wird?

Für die Videosprechstunde in der Psychotherapie gilt: Patientenübergreifend können maximal 30 Prozent aller erbrachten Leistungen nach der Psychotherapie-Richtlinie (Kapitel 35 EBM) per Video abgerechnet werden. Bei Überschreitung dieser Obergrenze wird die Vergütung aller per Video erbrachten Leistungen soweit quotiert, bis sie der Leistungsgrenze wieder entspricht. Eine Ausnahme ist die GOP 35152 für die psychotherapeutische Akutbehandlung. Sie wird separat betrachtet und besitzt eine eigene Obergrenze von ebenfalls maximal 30 Prozent.

Was auch immer Sie vorhaben und welche Frage Sie auch haben mögen – unser Team vom Mitgliederservice ist für Sie da! Von A wie Abrechnung über T wie Terminservicestelle bis Z wie Zulassung - bei all Ihren Fragen stehen wir gerne zur Seite.

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