Bundespsychotherapeutenkammer fordert zusätzliche Psychotherapie-Sitze
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Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat Mitte Juli 2023 ein Konzept zur Weiterentwicklung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung vorgestellt.
Mit dem vorgeschlagenen Maßnahmenbündel sollen die Wartezeiten auf eine Psychotherapie in ländlichen und strukturschwachen Regionen und in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen abgebaut werden. Zusätzlich soll für Patient:innen, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, der Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung erleichtert werden.
»Menschen mit psychischen Erkrankungen brauchen jetzt Verbesserungen“, sagt die neue Präsidentin der BPtK, Dr. Andrea Benecke. Das Angebot an Therapieplätzen sei deutlich geringer als der Bedarf. Daraus ergeben sich erhebliche Wartezeiten. Von der ersten psychotherapeutischen Sprechstunde bis zum Beginn der eigentlichen Therapie betrage die Wartezeit durchschnittlich rund 140 Tage. Um diese Zeitspanne zu reduzieren, ist ein gezielter Ausbau der Praxissitze erforderlich.
Die BPtK fordert eine Absenkung der Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung um mindestens 20 Prozent. Etwa 87 Prozent der auf diese Weise geschaffenen zusätzlichen Kassensitze würden außerhalb von Großstädten entstehen. Außerdem würden die zusätzlichen Sitze den historisch schlechter versorgten Städten in Ostdeutschland und im Ruhrgebiet zugutekommen.
Mit der Absenkung der Verhältniszahlen sollen auch mehr Sitze für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie geschaffen werden. Dieser Bereich soll allerdings künftig in einer eigenen Bedarfsplanungsgruppe geplant werden.
Unbehandelte oder zu spät behandelte psychische Erkrankungen im Kindesalter können im schlimmsten Fall das gesamte Leben beeinflussen – mit allen negativen Folgen für die soziale, schulische und berufliche Teilhabe“, warnt Cornelia Metge, Beisitzerin im Vorstand der BPtK.
Ein wichtiger Fokus des Konzepts der BPtK liegt auf der Verbesserung der Versorgung von Patient:innen mit schweren psychischen Erkrankungen, länger andauernder Arbeits- oder Schulunfähigkeit und nach Krankenhausbehandlung.
„Die Hürden der Richtlinie zur ambulanten Komplexversorgung müssen beseitigt werden, damit mehr Patient:innen mit schweren und komplexen psychischen Erkrankungen von diesem Angebot profitieren können“, sagt BPtK-Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop. „Außerdem sollte nach der Entlassung aus dem Krankenhaus die Bereitstellung einer ambulanten Anschlussbehandlung gesetzlich gefördert werden, damit Patient:innen zeitnah eine ambulante psychotherapeutische Weiterbehandlung erhalten.“
»Mit unserem Konzept zeigen wir, dass eine bedarfsgerechte und passgenaue Verbesserung der Versorgung nötig und möglich ist“, resümiert Benecke. „Jetzt ist die Politik am Zug. Eine Fortsetzung der stillen Rationierung durch künstliche Verknappung von Therapieplätzen lehnen wir ab.“