9/2022 9/2022

Verordnungen während einer Reha-Maßnahme

Aus der Praxis für die Praxis

In den Praxen taucht immer wieder die Frage auf: Wer ist für die Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln zuständig, wenn sich eine Patient:in in einer ambulanten oder stationären Reha-Maßnahme befindet? Die Antwort hängt davon ab, wer Kostenträger der Reha-Maßnahme ist.

Ist die GKV der Kostenträger der Reha-Maßnahme, muss die Reha-Einrichtung alle Arznei-, Heil- und Hilfsmittel bereitstellen, die im Zusammenhang mit dem für die Reha ausschlaggebenden Leiden stehen. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, die nicht im Zusammenhang mit dem Leiden stehen, verordnet die Vertragsärzt:in.

Ist die gesetzliche Rentenversicherung der Kostenträger der Reha-Maßnahme, muss die Reha-Einrichtung in der Regel die Patient:in mit sämtlichen Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln versorgen. Eine Verordnung durch die Vertragsärzt:in ist nicht möglich.

Ansprechpartner:
Abteilung Praxisberatung
Tel. 040 / 22802-571 und -572