9/2022 9/2022

Kinder-Vorsorgeuntersuchungen außerhalb der Toleranzzeiten

Aus der Praxis für die Praxis

Zusatz-Angebot soll verhindern, dass die Inanspruchnahme an verpassten Fristen scheitert

Kinder in Hamburg können Kinder-Früherkennungsuntersuchungen künftig auch nach Ablauf der dafür vorgesehenen Zeiträume in Anspruch nehmen. Dieses Zusatz-Angebot wird von der Stadt Hamburg finanziert. Es gilt für Kinder und Jugendliche, die in Hamburg gemeldet und GKV-versichert sind.

Hintergrund ist, dass Kinder-Früherkennungsuntersuchungen nicht oft genug in Anspruch genommen werden – und die Quote sich während der Pandemie noch verschlechtert hat. Die Stadt möchte sicherstellen, dass die Inanspruchnahme nicht an verpassten Fristen scheitert. Deshalb wird der Zeitraum für die jeweilige Früherkennungsuntersuchung verlängert, bis der Zeitraum für die nächste Früherkennungsuntersuchung beginnt.

Die Vergütung erfolgt wie auch sonst bei den Vorsorgeuntersuchungen außerhalb der morbiditätsgebundenen Gesamtvergütung.

Abrechung

Bitte legen Sie manuell einen weiteren Abrechnungsschein im Praxisverwaltungssystem mit den folgenden Informationen an:

  • Angabe der VKNR 02812 (Sozialbehörde)

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, sowie Adresse des Kindes

  • Kostenträgerabrechnungsbereich (KTAB): „Primärabrechnung (00)“

  • Besondere Personengruppe: „Keine besondere Personengruppe (00)“

Auf dem Abrechnungsschein mit der VKNR 02812 darf nur eine der oben genannten Gebührenordnungspositionen stehen. Sollte eine kurativ ambulante Behandlung zusätzlich zur Vorsorgeuntersuchung notwendig sein, ist ein neuer Schein zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung anzulegen.

Einwilligungserklärung

Um die Vorsorgeuntersuchung außerhalb der Toleranzzeiten in Anspruch nehmen zu können, muss ein Elternteil eine Einwilligungserklärung unterzeichnen. Diese umfasst auch die Zustimmung zur Datenverarbeitung durch die Stadt als Kostenträger. Die Einwilligungserklärungen können über den Paul-Albrechts-Verlag bestellt werden ("Art. 681 U4-U9 Untersuchungen außerhalb der Toleranzzeit"):
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Ansprechpartner:
Infocenter, Tel: 040 / 22802 - 900