9/2022 9/2022

Strahlenschutz: Fachkunde muss alle fünf Jahre aktualisiert werden

Qualitätssicherung

Die Fachkunde im Strahlenschutz muss alle fünf Jahre aktualisiert werden (§ 48 StrlSchV). Der Nachweis über einen Aktualisierungskurs ist rechtzeitig vor Ablauf der Frist bei der KV Hamburg einzureichen.

Es können bundesweite Angebote zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz in Anspruch genommen werden. Zurzeit besteht auch die Möglichkeit, an Online-Kursen teilzunehmen, sofern diese von den zuständigen Stellen anerkannt sind.

Wir empfehlen Ihnen, die Aktualität Ihrer Fachkunde im Strahlenschutz zu überprüfen, da eine Vergütung der entsprechenden Leistungen nur gewährleistet ist, wenn die erforderliche Bescheinigung fristgerecht eingereicht wird..

Ansprechpartnerinnen: Abteilung Genehmigung

Rita Fischer
Tel: 040 / 22 802 - 447
rita.fischer@kvhh.de

Beate Gehrke-Vehrs
Tel: 040 / 22 802 - 384
beate.gehrke-vehrs@kvhh.de

Sindy Richter
Tel: 040 / 22 802 - 551
sindy.richter@kvhh.de