9/2022 9/2022

Fragen und Antworten

Aus der Praxis für die Praxis

In dieser Rubrik greifen wir Fragen des Praxisalltags auf, die unserem Infocenter gestellt wurden. Wenn Sie selbst Fragen haben, rufen Sie bitte an. Infocenter Tel: 22802-900

AU: Bericht für die Krankenkasse

In welchen Fällen schicken uns die Krankenkassen das Formular „Bericht für die Krankenkasse bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit“ (Muster 52) zu?

Laut Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie sind Anfragen seitens der Krankenkassen frühestens nach 21 Arbeitsunfähigkeitstagen zulässig. Anfragen, die vorher die Praxis erreichen, müssen nicht beantwortet werden. Ist der Patient oder die Patientin jedoch schon mindestens 21 Tage arbeitsunfähig, müssen Sie der Krankenkasse innerhalb von drei Werktagen auf dem vereinbarten Vordruck antworten.

Terminservicestelle

Ich bin Allgemeinmediziner. Ich würde meinem Patienten gern eine Überweisung mit einem Dringlichkeitscode aushändigen. Die Dringlichkeitscodes sind allerdings schon mehrere Jahre alt. Kann ich diese noch verwenden?

Ja. Die Dringlichkeitscodes verlieren nicht an Gültigkeit. Wenn Sie die Dringlichkeitscodes selbst über Jahre nicht verbraucht haben, können Sie diese bedenkenlos für die Überweisung verwenden. Ungültig wird ein Code nur dann, wenn dieser der TSS mitgeteilt wurde, es aber zu keiner Terminbuchung gekommen ist. Nach dieser „Aktivierung“ ist der Code nur für die darauffolgenden sieben Tage gültig.

Videosprechstunde

Ich bin psychologischer Psychotherapeut. Ich habe gehört, dass die ursprünglich geltende Begrenzung der Behandlungsfälle bei der Videosprechstunde von 20 Prozent auf 30 Prozent erhöht wurde. Stimmt das?

Ja, seit dem 1. April liegt die ursprünglich geltende Begrenzung der Behandlungsfälle bei der Videosprechstunde bei 30 Prozent. Nunmehr können Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen pro Quartal fast jede dritte Patient:in ausschließlich per Video behandeln, ohne dass diese oder dieser in die Praxis kommen muss. Bei den übrigen Patient:innen kann die Videosprechstunde flexibel angewendet werden, wenn mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal erfolgt ist.

Heilmittel

Können Heilmittelbehandlungen nun auch per Videosprechstunde erbracht werden?

Die ersten Heilmittelbehandlungen sind seit Anfang April auch per Video möglich. Dazu gehören die allgemeine Krankengymnastik und die Atemtherapie bei schweren Erkrankungen der Atemorgane. Diese fanden bislang ausschließlich in der Praxis der Therapeut:in oder im häuslichen Umfeld statt. Die Entscheidung, eine Heilmittelbehandlung per Video durchzuführen, trifft die Therapeut:in gemeinsam mit der Patient:in. Die Behandlung per Video ist für beide Seiten freiwillig, und ein Wechsel zu einer Behandlung in Präsenz ist jederzeit möglich.

Abrechnung

Ich bin Gynäkologin. Ist es richtig, dass die Vergütung für einen Nukleinsäurenachweis humaner Papillomviren (HPV-Test) angehoben wurde?

Ja, die Vergütung des HPV-Tests wurde zum 1. Juli angehoben. Bei dem präventiven HPV-Test nach den GOP 01763, 01767 und der Genotypisierung bei positivem HPV-Test nach der GOP 01769 steigt die Vergütung somit auf 18,93 Euro. Vorher wurde dieser mit 17,24 Euro vergütet. Für den kurativen HPV-Test nach der GOP 32819 wird die Vergütung auf 21 Euro angehoben. Vor dem 1. Juli wurde diese mit 18,80 Euro vergütet. Die GOP 32819 beinhaltet dabei auch die Genotypisierung bei positivem HPV-Nachweis.

TI-Konnektoren

Ich habe gehört, dass die TI-Konnektoren ausgetauscht werden müssen. Stimmt das?

Ja. Die TI-Konnektoren sind nur für fünf Jahre zugelassen. Deshalb müssen sie nach und nach ausgetauscht werden. Dies betrifft in diesem Jahr nur die Konnektoren der Firma CGM (KoCoBox). Im Herbst schalten sich die ersten Geräte ab und müssen folglich zuvor durch neue ersetzt werden.