7-8/2026 7-8/2026

Fragen und Antworten

Aus der Praxis für die Praxis

In dieser Rubrik greifen wir Fragen des Praxisalltags auf, die unserem Mitgliederservice-Team gestellt wurden. Wenn Sie selbst Fragen haben, rufen Sie bitte an.
Mitgliederservice, Tel: 040 / 22802 -802

Psychotherapie

Welchen Arztgruppen ist es erlaubt, einen Konsiliarbericht vor Aufnahme einer Psychotherapie auszustellen?

Für Erwachsene dürfen Konsiliarberichte vor Aufnahme einer Psychotherapie grundsätzlich von allen Vertragsärzten erstellt werden, mit Ausnahme bestimmter Fachgruppen. Nicht berechtigt sind: Laborärzte, Mikrobiologen, Infektionsepidemiologen, Fachärzte für Nuklearmedizin, Pathologie, Radiologie, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin sowie Humangenetik.
Für Kinder und Jugendliche ist die Ausstellung eines Konsiliarberichts auf bestimmte Arztgruppen beschränkt. Dazu zählen: Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, für Innere Medizin sowie für Allgemeinmedizin und praktische Ärzte.

Auslandsabkommen

Bei mir in der Praxis stellt sich ein Patient aus Großbritannien vor. Ist es möglich, ihn trotz Brexit im Rahmen des Auslandsabkommens zu behandeln?

Ja, Patienten aus Großbritannien werden wie Patienten aus EU-Ländern behandelt. Aufgrund des Austritts Großbritanniens wurden neue Karten ohne das EU-Logo ausgegeben, die zur Inanspruchnahme von unvorhersehbaren Behandlungen berechtigen – die sogenannte GHIC (Global Health Insurance Card). Die erbrachten Leistungen werden im Praxisverwaltungssystem als Ersatzverfahren angelegt. Hierbei genügen folgende Angaben:

  • Vor- und Nachname

  • Geburtsdatum

  • Postleitzahl des aktuellen Aufenthaltsorts

Weitere Stammdaten sind nicht nötig. Zusätzlich ist einzutragen:

  • Kostenträger: gewählte aushelfende Krankenkasse (beliebig wählbar)

  • Status: Versichertenart „1“

  • Besondere Personengruppe: Ziffer „7

AU

Mein Patient ist arbeitsunfähig. Bescheinige ich ihm die Arbeitsunfähigkeit auch für Feiertage, Samstage oder Sonntage, wenn er an diesen Tagen arbeiten müsste?

Ja. Fällt ein Feiertag, Samstag oder Sonntag in die reguläre Arbeitszeit und wird für diesen Tag Arbeitsunfähigkeit festgestellt, muss die Arbeitsunfähigkeit auch für diese Tage bescheinigt werden.

Hilfsmittel

Ich bin Hausarzt und möchte für eine Patientin eine Milchpumpe verordnen. Ist die Verordnung an eine bestimmte Fachgruppe gebunden und in welchen Fällen dürfen wir ein Rezept für eine Milchpumpe ausstellen?

Die Verordnung ist an keine bestimmte Fachgruppe gebunden, jedoch wird auf Grund der Plausibilität empfohlen, dass entweder der Kinderarzt oder der Gynäkologe die Verordnung ausstellt. Eine Milchpumpe darf sowohl bei mütterlichen Problemen (z.B. Brustwarzenentzündung, zu wenig Milchbildung) als auch bei kindlichen Problemen beim Stillen verordnet werden.
Der Hilfsmittelkatalog enthält keine Aussage zum Verordnungszeitraum. Der Arzt entscheidet selbst, wie lange die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Pro Rezept ist eine Dauer von 4 Wochen empfehlenswert, damit in regelmäßigen Abständen eine ärztliche Kontrolle durchgeführt werden kann.

Blankoformularbedruckung

Welche vertragspsychotherapeutischen Formulare dürfen auf Blankopapier gedruckt werden, und welche müssen auf Sicherheitspapier erstellt werden?

Im Rahmen der KBV-Vordruckvereinbarung zur Blankoformularbedruckung (BFB) dürfen viele bundesweit einheitliche vertragsärztliche und psychotherapeutische Formulare auf herkömmlichem Druckerpapier (Blankopapier) gedruckt werden. Ausnahmen bilden Formulare, die besonderen Sicherheitsanforderungen unterliegen.

Die folgenden psychotherapeutischen Formulare dürfen auf Blankopapier gedruckt werden, da sie weder Barcode noch Sicherheitspapier erfordern:

  • PTV 1: Antrag des Versicherten auf Psychotherapie

  • PTV 2: Angaben des Therapeuten zum Antrag des Versicherten

  • PTV 11: Individuelle Patienteninformation zur Psychotherapeutischen Sprechstunde

  • PTV 12: Anzeige der Akutbehandlung oder der Beendigung einer Psychotherapie

Formulare mit besonderen Sicherheitsanforderungen müssen dagegen auf dem speziell vorhergesehenen Sicherheitspapier gedruckt werden. Dazu zählt beispielsweise das Muster 7 („Überweisung – vor Aufnahme einer Psychotherapie zur Abklärung somatischer Ursachen“). Wird dieses Formular mit einem Laser- oder Tintenstrahldrucker erstellt, muss es auf entsprechendem Sicherheitspapier im DIN-A5-Format gedruckt werden.

Honorar

Ich habe Fragen zu meinem Honorarbescheid – was kann ich tun?

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Honorarbescheid oder zum praxisbezogenem Leistungsbudget (PLB) haben, können Sie jederzeit einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren. Das Beratungsteam der Abteilung MSB unterstützt Sie dabei, die Honorarverteilungssystematik besser zu verstehen und Ihren Honorarbescheid sicher zu interpretieren. Ziel ist es, Ihnen mehr Transparenz zu geben und Sie bei Ihrer wirtschaftlichen Planung sowie im Umgang mit zukünftigen Abrechnungen zu unterstützen. Das Angebot richtet sich insbesondere an neu zugelassene Mitglieder, steht aber grundsätzlich allen Mitgliedern bei Fragen zum Honorar zur Verfügung. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an den Mitgliederservice, der den passenden Ansprechpartner für Sie ermittelt. Tel: 040 / 22802 -802

Was auch immer Sie vorhaben und welche Frage Sie auch haben mögen – unser Team vom Mitgliederservice ist für Sie da! Von A wie Abrechnung über T wie Terminservicestelle bis Z wie Zulassung – bei all Ihren Fragen stehen wir gerne zur Seite.

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