7-8/2026 7-8/2026

Richtigstellung: Wer darf die GOP 34504 abrechnen?

In der KVH Journal Ausgabe 3/2019 (Seite 19: Fragen und Antworten) wurden die Voraussetzungen zur Abrechnung der CT-gesteuerten PRT nach GOP 34504 EBM falsch dargestellt.

Richtig ist:
Grundlegende Voraussetzung für die Abrechnung der GOP 34504 EBM ist, dass der Arzt eine entsprechende CT-Genehmigung der Genehmigungs-Abteilung der KV hat.

Darüber hinaus muss er

  • entweder selbst die Voraussetzungen gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V erfüllen

  • oder auf Überweisung eines Arztes tätig werden, der die Voraussetzungen gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V erfüllt oder über die Zusatzweiterbildung „(Spezielle) Schmerztherapie“ verfügt.

Zudem ist diese CT-gestützte schmerztherapeutische Intervention nur im Rahmen eines multimodalen Schmerztherapiekonzeptes Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.