7-8/2025 7-8/2025

KBV-Vertreterversammlung beschließt Konzept zur Patientensteuerung

VON NURAY CAN

Vor dem Hintergrund der Pläne der neuen Regierung, ein Primärarztsystem einzuführen, hat die KBV-Vertreterversammlung ein eigenes Konzept zur Patientensteuerung beschlossen. Es enthält Vorschläge, wie eine Patientensteuerung in der Notfall-, Akut- und Regelversorgung aussehen kann.

Steuerung durch Haus-, Kinder- und Frauenärzte
Das KBV-Konzept sieht vor, dass GKV-Versicherte einen Vertragsarzt wählen, der als erster Ansprechpartner die Steuerung übernimmt und den weiteren Behandlungsverlauf koordiniert. Als Primärärzte sollen Hausärzte, Kinder- und Jugendärzte sowie Gynäkologen fungieren.
Für Patientinnen und Patienten, die beispielsweise unter einer schweren chronischen Erkrankung leiden, soll weiterhin direkt der Direktzugang zum Facharzt ohne Überweisung möglich sein. Ebenfalls ohne Überweisung sollen Augenärzte und Psychotherapeuten aufgesucht sowie Termine für Impfungen und Früherkennungsuntersuchungen wahrgenommen werden können.

Steuerung ergänzt durch die 116117
Für Patientinnen und Patienten, die keinen steuernden Vertragsarzt haben, soll die 116117 zur ersten Anlaufstelle werden. Nach einem standardisierten medizinischen Einschätzungsverfahren wird dort eine fachgruppenspezifische Zuweisung ausgestellt und den Versicherten ein Terminangebot mit einer Termingarantie unterbreitet.

Eigenbeteiligung bei ungesteuertem Direktzugang
Versicherte, die weiterhin direkt und ungesteuert Fachärzte aufsuchten, sollten sich an den Kosten beteiligen. Die Umsetzung der Eigenbeteiligung ist zwischen Versicherten und Krankenkassen zu regeln, ohne die ärztliche Versorgung dadurch mit bürokratischem Aufwand zu belasten. Die Ausgestaltung und Abrechnung einer solchen Eigenbeteiligung hat die jeweilige Krankenkasse zu regeln.

Honorierung der Steuerungsleistung und Entbudgetierung der weiterbehandelnden Fachärzte
Die Steuerungsleistungen müssen angemessen honoriert werden. Und sämtliche Behandlungen, die Fachärzte auf Basis einer Überweisung oder einer Vermittlung durch die 116117 durchführen, müssen extrabudgetär vergütet werden.

Akute ambulante Versorgung während der Praxisöffnungszeiten
Eine verbesserte Koordinierung von Akutfällen während der Praxisöffnungszeiten soll durch entsprechende Vergütungsansätze erfolgen. Insbesondere Hausärztinnen und Hausärzte fungieren dabei als zentrale Ansprechpartner und übernehmen eine koordinierende Rolle. Gleichzeitig werden relevante Facharztgruppen einschließlich der psychotherapeutischen Versorgung aktiv eingebunden, um eine fachübergreifende Versorgung zu ermöglichen.

Ambulante Notfallversorgung: Verbindliche Nutzung von Ersteinschätzungssystemen
In der Akut- und Notfallversorgung soll verpflichtend ein standardisiertes Ersteinschätzungssystem eingesetzt werden. Damit lässt sich die Inanspruchnahme der jeweiligen Versorgungsangebote anhand der medizinischen Dringlichkeit steuern. Patientinnen und Patienten ohne dringliche Anliegen werden in die Regelversorgung vermittelt. Die bestehenden Strukturen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes sowie der 116117-Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen als digitale Multi-Channel-Versorgungsplattform (Telefon, App und Internet) sollen gestärkt und weiterentwickelt werden. Die KBV fordert hierfür eine angemessene Vorhaltefinanzierung.

KBV-Positionspapier zur Patientensteuerung

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