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Editorial
Es gibt den Bund, und dann gibt es Hamburg. Auf Bundesebene ist die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bereits in der Vergangenheit bisweilen mit absurden Behauptungen und realitätsfernen Forderungen in Erscheinung getreten. Nun hat sie ein Konzept zur Reform der ambulanten Notfallversorgung vorgelegt. Eine Kernpunkt ist, dass die Behandlung ambulanter Notfälle künftig grundsätzlich in Integrierten Notfallzentren (INZ) stattfinden soll.
Wir haben in Hamburg gerade ein solches INZ eröffnet. KV und Krankenhaus arbeiten dort konstruktiv zusammen, es ist ein vielversprechendes Projekt. Doch im DKG-Konzept finden sich Forderungen, die weit über das Ziel hinausschießen. „INZ sind an allen Krankenhäusern mit stationärer Notfallstufe einzurichten.“ Das wären in Hamburg 20. Weiter heißt es sinngemäß: Die KVen können eine ambulante Versorgung in den INZ gern wochentags von 19 bis 7 Uhr und am Wochenende und an Feiertagen anbieten – aber nur, wenn sie dies zwingend auch in der übrigen Zeit tun. Das ist ein bemerkenswerter Winkelzug der Krankenhäuser, um die INZ an sich zu ziehen. Denn Auftrag der KV-Notfallversorgung ist ja lediglich, jene Zeit zu überbrücken, in der die Praxen geschlossen sind. Während der Praxisöffnungszeiten wird eine hochwertige Regelversorgung in den Praxen angeboten – da braucht es keine ambulanten Notfallangebote an Krankenhäusern. Die hochgerüsteten Krankenhaus-Notaufnahmen sollten sich auf echte, stationär aufzunehmende Notfälle konzentrieren. Dafür sind sie da.
Wir begrüßen die Einrichtung von INZ – aber nicht als gesundheitspolitischen Faustpfand, sondern als Instrument, das Patientinnen und Patienten in die für sie geeignete Versorgung steuert. In Gesprächen mit der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft wurde auch dieses als sinnvoll erachtet – aber nun ja, das ist Hamburg.
John Afful,
Vorsitzender der KV Hamburg
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