7-8/2022 7-8/2022

Abrechnung von Leistungen für Ukraine-Flüchtlinge mit eGK

Aus der Praxis für die Praxis

Aus der Ukraine geflüchtete Menschen, die aktuell in Deutschland Schutz suchen, erhalten ab dem 1. Juni 2022 eine Arbeitserlaubnis und dürfen Sozialhilfe (Grundsicherung) bei den zuständigen Jobcentern beantragen. Diese Regelung, die ausschließlich für ukrainische Flüchtlinge gilt, beinhaltet den sofortigen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung und die freie Wahl einer Krankenkasse. Die Ausnahmeregelung für Ukraine-Flüchtlinge ersetzt die bislang geltende Praxis einer Wartezeit von 18 Monaten vor einer möglichen Anerkennung. Durch die Möglichkeit der freien Kassenwahl wird den geflüchteten Menschen eine eGK der gewählten Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Hierdurch bekommen die Personen einen umfänglichen Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung analog zu allen GKV-Versicherten.

Weitere Informationen zur Abrechnung von Leistungen für Asylsuchende und Ukraine-Flüchtlinge finden Sie auf der Website der KV Hamburg.
Ansprechpartner:
Infocenter, Tel: 040 / 22802 - 900