Verordnungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete nur noch auf Kassenrezept
Aus der Praxis für die Praxis
Bitte verwenden Sie ab 1. Juli 2022 bei der Verordnung von Leistungen für unbegleitete minderjährige Asylsuchende und Ukraine-Geflüchtete nur noch Kassenrezepte (Muster 16). Vermerken Sie hierbei, dass die Patienten von der Zuzahlung befreit sind („Gebühr frei“).
Der Kostenträger ist derselbe wie bei der Abrechnung: FHH, LEB Kinder/Jugendnotdienst Steuerung VKNR 02803.
Bisher erfolgte bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten die Verordnung von Leistungen auf Privatrezept. Dieses Vorgehen ändert sich nun.
Weitere Informationen zur Abrechnung von Leistungen für Asylsuchende und Ukraine-Flüchtlinge finden Sie auf der Website der KV Hamburg.
Ansprechpartner:
Infocenter, Tel: 040 / 22802 - 900