Mehr Leistung im Notfallbereich?
Editorial
Rund 2,7 Milliarden Euro sollen der ambulanten Versorgung im kommenden Jahr entzogen werden – bei gleichzeitig unverändertem, im Notfallbereich sogar ausgeweitetem Leistungsversprechen. Das kann nicht funktionieren.
Der Entwurf des Notfallgesetzes sieht vor, dass die Patientinnen und Patienten über die 116117 bevorzugt in die ambulante Regelversorgung gesteuert werden. Doch die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz geplanten Sparmaßnahmen werden zwangsläufig einen massiven Abbau der Versorgungsstrukturen nach sich ziehen. Es wird nicht genug Termine geben, die für die Vermittlung über die 116117 zur Verfügung stehen.
Auch für Telemedizin, Integrierte Notfallzentren und den fahrenden Notdienst braucht es genug personelle Ressourcen und gut ausgebaute Strukturen. Es war ja immer das Ziel, das System wirtschaftlicher und durch stringente Steuerung effektiver zu machen. Doch wer die ambulanten Strukturen kaputtspart, verschiebt die Patientinnen und Patienten in die deutlich teureren Krankenhausstrukturen.
Gerade im Notfallbereich zeigt sich die Widersprüchlichkeit der geplanten Gesetzgebung besonders deutlich. Eine nachhaltige Reform müsste ganz andere Schwerpunkte setzen: Sie müsste die ambulanten Strukturen stärken und gezielt ausbauen. Wer Patientinnen und Patienten frühzeitig in die richtige Versorgungsebene lenkt, vermeidet Fehlinanspruchnahmen und stabilisiert das Gesamtsystem. Nur so lassen sich Qualität, Wirtschaftlichkeit und Zugänglichkeit der Versorgung langfristig sichern.
Caroline Roos,
stellvertretende Vorsitzende der KV Hamburg
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