ePA: Starterpaket für Praxen
Zur Einführung der elektronischen Patientenakte stellt die KBV Informationsmaterial auf Ihrer Website bereit
Infos für die Praxismitarbeiter
Teil des Pakets ist ein Serviceheft, das auf 23 Seiten alle relevanten Aspekte erläutert – von der Einsichtnahme bis zum Befüllen der Akte. Fragen zur Informations- und Dokumentationspflicht werden ebenso beantwortet wie Fragen zu rechtlichen Aspekten und den Widerspruchsmöglichkeiten von Versicherten.
Dazu gibt es das Infoblatt "Die elektronische Patientenakte in der Praxis", das alle wichtigen Punkte für den täglichen Gebrauch zusammenfasst: Welche Dokumente stellen Praxen ein? Worüber informieren sie? Was halten sie in ihrer Dokumentation fest? Was rechnen sie ab?
Hinzu kommt ein Schaubild für einen schnellen Überblick: Zugriff auf die ePA, Einsichtnahme in die ePA und Befüllung der ePA.
Infos für die Patienten
Für die Information der Patienten bietet die KBV den Praxen mehrere Poster und ein Merkblatt zum Ausdrucken an.
Praxen, die die ePA noch nicht befüllen, können mit einem Aushang darauf hinweisen – ebenso, wenn sie die ePA bereits nutzen.
Ein Merkblatt informiert die Patienten über die Funktionsweise der ePA und über die Patientenrechte.
Ein Poster weist darauf hin, dass bei Fragen rund um die ePA die Krankenkassen weiterhelfen.
Außerdem stellt die KBV einen Aushang bereit, der zeigt, welche Dokumente und Daten die Praxen einstellen müssen und darauf hinweist, dass Patienten bei sensiblen Daten das Recht zum Widerspruch haben. Der Aushang ist hilfreich, weil die Praxen verpflichtet sind, ihre Patienten hierüber zu informieren – mündlich oder per Aushang.
Online-Fortbildung zur ePA
Die KBV bietet eine Online-Fortbildung an. In einem Lernvideo stellen drei Experten die ePA aus medizinischer, rechtlicher und technischer Sicht vor. Die Fortbildung steht im Fortbildungsportal der KBV und auf der ePA-Themenseite bereit und ist mit sechs CME-Punkten zertifiziert.
Alle Materialien auf der ePA-Themenseite der KBV:
www.kbv.de/html/epa.php