6/2024 6/2024

Fragen und Antworten

Aus der Praxis für die Praxis

In dieser Rubrik greifen wir Fragen des Praxisalltags auf, die unserem Mitgliederservice-Team gestellt wurden. Wenn Sie selbst Fragen haben, rufen Sie bitte an.
Mitgliederservice, Tel: 040 / 22802-802

E-Rezept

Zum Jahresanfang wurde das eRezept verpflichtend eingeführt. Welche Verordnungen werden weiterhin auf dem Arzneiverordnungsblatt (Muster 16) ausgestellt?

Diese Verordnungen gibt es weiterhin auf Muster 16:
● Verbandmittel und Teststreifen
● Sprechstundenbedarf
● Digitale Gesundheitsanwendungen
● Verordnungen zulasten von sonstigen Kostenträgern wie Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr
● Verordnung von Blutprodukten, die von pharmazeutischen Unternehmen oder Großhändlern gemäß § 47 AMG direkt an Ärzte abgegeben werden
● Verordnungen für im Ausland lebende gesetzlich Krankenversicherte
● Enterale Ernährung
Diese Verordnungen werden voraussichtlich in weiteren Ausbaustufen des eRezepts ermöglicht oder sogar verpflichtend.

Arbeitsunfähigkeit

Mein Patient war bis vorgestern arbeitsunfähig, gestern hat er gearbeitet und heute fällt er wegen derselben Erkrankung aus. Stellen wir nun eine Erst- oder eine Folgebescheinigung aus?

Sie stellen eine Erstbescheinigung aus, da der Patient – wenn auch nur kurzfristig – wieder arbeitsfähig war.

Offene Sprechstunde

Wir sind eine hautärztliche Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) mit drei Vollzeitäquivalenten. Wie viele offene Sprechstunden muss unsere Praxis pro Woche zur Verfügung stellen? Muss jeder Vertragsarzt sein „Soll“ persönlich ableisten?

Es müssen pro Arzt fünf offene Sprechstunden je Woche bereitgestellt werden. Ihre Praxis ist also verpflichtet, insgesamt 15 offene Sprechstunden anzubieten. Jedoch können Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ flexibel handhaben, welcher Arzt derselben Arztgruppe die Versorgung in der offenen Sprechstunde übernimmt. Die offenen Sprechstunden können also entweder alle von einem Arzt durchgeführt werden oder auch von mehreren Ärzten parallel oder zu unterschiedlichen Zeiten. Entscheidend ist, dass die aus der Anzahl der Ärzte derselben Arztgruppe folgende Gesamtzahl an offenen Sprechstunden von der Praxis erfüllt wird.
Beispiel: Eine Praxis mit drei Hautärzten muss (wie in Ihrem Fall) 15 offene Sprechstunden durchführen. Das kann geschehen, indem beispielsweise alle Ärzte täglich zeitgleich eine Stunde absolvieren; oder beispielsweise Arzt A montags und dienstags jeweils fünf Stunden, Arzt B täglich eine Stunde, Arzt C gar keine.
Für reduzierte Versorgungsaufträge gelten die Vorgaben anteilig (z. B. dreiviertel Zulassung = 3 Stunden und 45 Minuten; hälftige Zulassung = 2 Stunden und 30 Minuten).

Vertretung

Ich bin Vertragsärztin und möchte demnächst meinen Urlaub antreten. Muss ich meinen Urlaub der KV mitteilen?

Zum Versorgungsauftrag gehört, bei eigener Abwesenheit die Patientenversorgung zu regeln, entweder durch einen Vertreter in der eigenen Praxis oder in Absprache mit einer Praxis gleicher Fachrichtung in der Nähe. Bitte denken Sie bei Ihrer Urlaubsplanung daran, rechtzeitig eine Urlaubsvertretung zu organisieren. Ein pauschaler Verweis auf die umliegenden Ärzte, eine Notfallpraxis oder den kassenärztlichen Notdienst ist nicht zulässig. Sollte Ihre Abwesenheit länger als sieben Kalendertage andauern, müssen Sie ferner die Vertretung gegenüber der KV anzeigen.
Das Formular finden Sie auf unserer Homepage.
Sollten mehrere Ärzte in der Umgebung Ihre Vertretung übernehmen, füllen Sie bitte für jeden Arzt, der Sie vertritt, ein eigenes Formular aus. Dies ist notwendig, da der Vertretungsarzt das Formular ebenfalls unterschreiben muss.

Psychotherapie I

Ich hatte einen Patienten zum Erstgespräch. Nach der Sitzung stellte sich jedoch kein weiterer psychotherapeutischer Bedarf heraus. Welche Diagnose kodiere ich für die Abrechnung in solchen Fällen?

In diesem Fall kann folgende Diagnose dokumentiert werden: Z76.9 – Person, die das Gesundheitswesen aus nicht näher bezeichneten Gründen in Anspruch nimmt.

Psychotherapie II

Darf die Krankenkasse die Beantragung einer Kurzzeittherapie ablehnen?

Ja, aber nur, wenn sie zuvor das Gutachterverfahren eingeschaltet hat. Eine Kurzzeittherapie darf nur aufgrund der Empfehlung eines Gutachters abgelehnt werden, diese (fachliche) Bewertung eines Antrages darf ein Sachbearbeiter einer Krankenkasse nicht vornehmen.

Röntgen und Laborkontrolle

Immer wieder werden Laborwerte (KREA und TSH) von radiologischen Praxen für nicht von mir veranlasste MRT / CT-Untersuchungen mit KM auf dem Terminzettel des Patienten bei mir angefordert (keine Überweisung). Ist das ein korrektes Vorgehen?

Nein, das ist kein korrektes Vorgehen. Wer die Röntgenuntersuchung veranlasst, ist auch für die vorangehende Laborkontrolle zuständig. Nur wenn dies in der eigenen Praxis nicht möglich sein sollte, kann ein anderer Kollege mittels Überweisung dazu beauftragt werden.

Was auch immer Sie vorhaben und welche Frage Sie auch haben mögen – unser Team vom Mitgliederservice ist für Sie da! Von A wie Abrechnung über T wie Terminservicestelle bis Z wie Zulassung - bei all Ihren Fragen stehen wir gerne zur Seite.

MITGLIEDERSERVICE Wir begleiten Sie durch das KV-System.
Tel: 040 / 22 802 - 802

Oder nutzen Sie das Kontaktformular auf www.kvhh.de. Wir rufen Sie gerne zurück!