5/2023 5/2023

Praxen mit extrem hohem Stromverbrauch erhalten zusätzlich Finanzhilfen

Arztpraxen mit besonders hohem Energieverbrauch können für das Jahr 2023 zusätzliche Stromkosten geltend machen. Auf die Sonderregelung haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Anspruchsberechtigt sind Praxen, die Gebührenordnungspositionen aus den Bereichen Radiologie, Strahlentherapie und Dialyse abrechnen und die für ihre medizinischen Geräte und Apparaturen extrem viel Strom benötigen. Sie erhalten zusätzlich zu den staatlichen Hilfen Mehrkosten erstattet, wenn diese über 500 Euro im Quartal betragen und der Strompreis in ihrer Praxis überdurchschnittlich hoch ist. 

Der festgelegte Referenzpreis beträgt 29 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Liegt der Strompreis einer Praxis darüber, wird ein Großteil dieser Mehrausgaben von den Krankenkassen übernommen. Abgezogen werden lediglich Entlastungsbeträge insbesondere aus der Strompreisbremse sowie ein praxisindividueller Anteil für Privatversicherte. Der Eigenanteil der Praxis an den Mehrkosten beträgt fünf Prozent.

Die KV hat potenziell anspruchsberechtigten Praxen ein Schreiben zugeschickt, in dem das Prozedere zur Beantragung erläutert wird.

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Tel: 040 / 22 802 - 802