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Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei für Angestellte

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro gewähren. Der Begünstigungszeitraum ist vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Die Auszahlung ist in mehreren Teilbeträgen möglich, doch Höchstgrenze ist der Gesamtbetrag von 3.000 Euro. Zahlungen innerhalb des Begünstigungszeitraums, die über diesen Betrag hinausgehen, müssen versteuert werden.

Die Inflationsausgleichsprämie wird zusätzlich zum Arbeitslohn ausgezahlt. Es genügt, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Prämie deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht – zum Beispiel in Form der Bezeichnung „Inflationsausgleichsprämie“ auf der Gehaltsabrechnung oder auf dem Überweisungsträger.

Fragen und Antworten zur Inflationsausgleichsprämie