Richtigstellung: Sektorregelung für psychiatrische Krankenhäuser
In der Fragen-und-Antworten-Rubrik der Ausgabe 3/2024 hieß es, ein Sektorenverzeichnis für Krankenhäuser mit psychiatrischen Abteilungen bestehe in Hamburg nicht mehr. Das ist falsch.
Im Rahmen der Sektorregelung haben sich die Hamburger Krankenhäuser mit Fachabteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. Kinder- und Jugendpsychiatrie gegenüber der Sozialbehörde verpflichtet, Patient:innen mit einer Einweisung nach § 12 HmbPsychKG (sofortige Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung wegen Eigen- oder Fremdgefährdung) oder mit einem Unterbringungsbeschluss nach § 1831 BGB (Eigengefährdung).aufzunehmen, die ihren Wohnsitz in der dem Krankenhaus zugeordneten Region haben.
Abgesehen von diesen Sonderfällen sind die Psychiatrien dazu angehalten, stadtteilübergreifend Patienten aufzunehmen.
Die zentrale Aussage unserer Veröffentlichung ist korrekt: Grundsätzlich sind die Patient:innen in der Wahl ihres Krankenhauses frei. Eine Klinik kann die Aufnahme einer psychiatrisch behandlungsbedürftigen und behandlungsbereiten Person nicht mit einem Verweis auf die Sektorenregelung ablehnen.
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