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Anästhesie: Praxisgerechte Lösungen

Von Dr. Döndü Yakisan

Welche Produkte als Sprechstundenbedarf (SSB) bezogen werden können, ist für die niedergelassenen Anästhesistinnen und Anästhesisten eine wichtige Frage. Die Krankenkassen wünschen sich natürlich, dass möglichst viel auf den Namen der Patientinnen und Patienten rezeptiert wird. Doch Patientinnen und Patienten vor einer ambulanten Operation noch in die Apotheke zu schicken, damit sie notwendige Produkte und Medikamente abholen, ist oft nicht praktikabel.

Narkosemedikamente, also Propofol und Opiate, oder Antidote und Muskelrelaxantien sind als SSB anerkannt. Das heißt: Wir dürfen sie in der Praxis vorrätig halten.

Problematisch war aber bisher beispielsweise der Umgang mit parenteral zu verabreichenden Antiemetika. Diese mussten auf den Namen der Patientinnen und Patienten verordnet werden. Unsere Praxis ist auf Bauchspiegelung bei Frauen spezialisiert. Durch den Eingriff wird das Bauchfell gedehnt, was oft zu Übelkeit führt. Die Patientinnen mussten sich das Medikament gegen Übelkeit vorab selbst aus der Apotheke holen. Das kleinste dort erhältliche Gebinde besteht (bis auf wenige Ausnahmen, die dann im Verhältnis auch über die Maßen teuer sind) aus fünf Ampullen. Davon verwendeten wir eine. Die anderen konnte die Patientin nicht mitnehmen, weil das Medikament intravenös verabreicht wird. Und die Überführung der restlichen Ampullen in den Sprechstundenbedarf ist unpraktikabel und führt zu einer ungleichmäßigen und völlig zufälligen Verteilung der Kosten auf einzelne Krankenkassen. Ich habe versucht, das Problem in den Verhandlungen deutlich zu machen: Wenn wir das Mittel nicht als SSB bestellen dürfen, steigen die Kosten entweder massiv, werden ungleichmäßig verteilt oder – im schlimmsten Fall – es bleiben vier der fünf Ampullen ungenutzt. Das leuchtete den Verhandlungspartnern ein: Künftig ist der Bezug von Antiemetika in parenteraler Darreichungsform als SSB gestattet.

Auch in anderen Bereichen gibt es Erleichterungen. Bislang wurden teilweise Verbrauchsmaterialien für geringe Cent-Beträge über Sachkosten abgerechnet. Das war unangemessen aufwändig: Ich musste die verwendeten Produkte für jede Patientin aufschreiben: Infusionssysteme, Dreiwegehähne, Rückschlagventile für jeweils ein paar Cent. Das ergab unter dem Strich dann beispielsweise einen Betrag von 2,50 Euro. Doch bei 10.000 bis 12.000 Narkosen pro Jahr konnte man auf die kleinteilige Sachkostenabrechnung nicht verzichten. Ab April wird das Verfahren einfacher: Dann können wir diese Materialien über den SSB beziehen.
Ein Erfolg ist zum Beispiel auch, dass die Thrombose-Prophylaxe künftig als SSB gilt.

Schwierig hingegen war die Diskussion über die Larynxmasken. Wir wollten erreichen, dass Einmal-Larynxmasken für unsere Berufsgruppe abgerechnet werden können – als SSB oder auch über Sachkosten. Doch mit diesem Punkt sind wir gescheitert. Uns wurde gesagt, dass Larynxmasken im EBM-Abrechnungskomplex für die Narkosen enthalten sind. Wir versuchen weiter zu verdeutlichen, dass der EBM in einigen Bereichen nicht mehr zeitgemäß ist und angepasst werden müsste.

Dass sich Ärztinnen und Ärzte bei den Verhandlungen über den Sprechstundenbedarf beteiligen, ist wichtig. Wer täglich mit den fraglichen Produkten arbeitet, kann die Abläufe erklären und nachvollziehbar machen. Die Kassenvertreter sind durchaus bereit, sich mit unseren Erfahrungen und Anliegen auseinanderzusetzen.

Allerdings hat der Einigungsprozess für die neue Sprechstundenbedarfsvereinbarung meines Erachtens viel zu lang gedauert. So lange, dass man jetzt beinahe von Vorne anfangen und gleich wieder in neue Verhandlungen treten könnte.

DR. MED. DÖNDÜ YAKISAN
ist niedergelassene Anästhesistin in Hamburg-Mitte

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