4/2023 4/2023

Was heißt hier "Garantiequote"?

Von Julia Stein und Julia Zellmer

Zu den Mechanismen der Honorarverteilung, zu den gesunkenen Garantiequoten und zur Auszahlungsquote haben uns in letzter Zeit viele Fragen erreicht. Wir haben die wichtigsten Aspekte für Sie zusammengefasst.

Was ist eine Garantiequote?
Der Verteilungsmechanismus für budgetiertes Honorar wurde im Januar 2021 auf Beschluss der Vertreterversammlung geändert. Seither gibt es eine Garantiequote, die den KV-Mitgliedern vor Quartalsbeginn durch Veröffentlichung auf der Homepage mitgeteilt wird.
Die Garantiequote garantiert die Vergütung von Leistungen zu einem festgelegten Prozentsatz. Es handelt sich um eine Mindest-Quote: Jede der Leistungen wird mindestens zu diesem Prozentsatz bezahlt. Die Auszahlungsquote (also die Quote, zu der die abgerechneten Leistungen am Ende tatsächlich bezahlt werden) kann höher ausfallen – aber nicht niedriger.
Für alle Mitglieder einer Arztgruppe gilt die gleiche Garantiequote.

Wie wird die Garantiequote berechnet, und welche Faktoren beeinflussen sie?
Die Höhe der Garantiequote orientiert sich im ersten Schritt an der Auszahlungsquote der jeweiligen Arztgruppe im Vorjahresquartal. Um mögliche Schwankungen je Quartal und Arztgruppe einzukalkulieren, werden Veränderungen der Honoraranforderung und -auszahlung des Vorjahresquartals zu vergangenen Quartalen berücksichtigt. Zudem werden etwaige Ein-/Ausdeckelungen einberechnet (also Leistungen, die zuvor extrabudgetär bezahlt wurden und jetzt im Budget sind – oder umgekehrt) sowie Sicherheitsabschläge vorgenommen. Letzteres dient dazu, Schätzungsungenauigkeiten abzufedern.

Berechnung der Garantiequote:
Auszahlungsquote der Arztgruppe im Vorjahresquartal
+/- Veränderung Honoraranforderung (geschätzt – inkl. Ein-/Ausdeckelungen)
+/- Veränderung Geldmenge (geschätzt – inkl. Ein-/Ausdeckelungen)
- Sicherheitsabschläge
= Garantiequote

Eine Erläuterung der beeinflussenden Faktoren wird ab sofort durch die KV Hamburg gemeinsam mit den Garantiequoten veröffentlicht. Bitte beachten Sie: Ein Vergleich der Garantiequoten verschiedener Quartale innerhalb eines Jahres ist kaum möglich, da die Einflüsse saisonal unterschiedlich stark ausgeprägt sein können.

Was ist die Auszahlungsquote, und warum unterscheidet sie sich ggf. von der Garantiequote?
Die Garantiequote ist die Quote, die die KV Hamburg garantiert – weniger kann es in keinem Fall werden! Die Auszahlungsquote hingegen ist das Endergebnis zum Zeitpunkt der Honorarauszahlung. Sie stellt das Verhältnis der Auszahlung zur Honoraranforderung dar. Die Auszahlungsquote kann höher ausfallen, wenn nach Erreichen der Garantiequote noch Geld im Kontingent der Arztgruppe übrig ist – denn das zahlen wir selbstverständlich aus. Reicht das Geld jedoch nicht aus, um die Garantiequote zu bedienen, werden die fehlenden Finanzmittel dem entsprechenden Honorarausgleichsfonds entnommen.

Auf welchen Teil des Honorars bezieht sich die Garantiequote?
Die Garantiequote für Ihre Arztgruppe, die Sie vor Quartalsbeginn auf der Homepage der KV Hamburg finden, bezieht sich auf einen Teil Ihrer abgerechneten Leistungen (siehe Grafik, hellblau hinterlegte Fläche).

WIE SETZT SICH MEIN HONORAR ZUSAMMEN?

Die Garantiequote gilt für einen Teil des budgetierten Honorars („morbiditätsbedingte Gesamtvergütung“ - MGV). Die anderen Teile der MGV unterliegen anderen gesetzlichen Regelungen und werden zu anderen Quoten vergütet (z.B. Wirtschaftlichkeitsbonus Labor zu mindestens 89 Prozent oder Kostenpauschalen nach Kap. 40 zu 100 Prozent).
Hinzu kommt noch Honorar, das extrabudgetär von den Krankenkassen vergütet wird („extrabudgetäre Gesamtvergütung“ - EGV). Die EGV-Leistungen werden immer zum vollen Preis vergütet. Zur EGV zählen beispielsweise Prävention, Impfungen und die Leistungen im Rahmen des TSVG.

Warum sind die Garantiequoten abgesunken?
Die Garantiequoten sind im Vergleich zu den Vorjahren abgesunken. Dieser Vergleich ist allerdings schwierig, denn die Situation war außergewöhnlich, als die Garantiequoten 2021 eingeführt wurden. Das hatte im Wesentlichen zwei Gründe: Einerseits rechneten die Ärztinnen und Ärzte in der ersten Phase der Pandemie weniger Leistungen ab, denn aufgrund der Eindämmungsmaßnahmen und des Lockdowns kamen weniger Patienten in die Praxen. Andererseits wurde in dieser Zeit der Honorarausgleichsfond abgeschmolzen – also jene Rückstellung, mit der unerwartete Entwicklungen im Honorargeschehen ausgeglichen werden. Die Gelder aus dem Honorarausgleichsfond flossen in die Kontingente der Arztgruppen ein, womit mehr Geld für die Verteilung zur Verfügung stand. Diese beiden Einflussfaktoren führten zu hohen Auszahlungsquoten und, weil sich die Garantiequoten an den Auszahlungsquoten des Vorjahresquartals orientieren, zu hohen Garantiequoten im Folgejahr.
Dann kehrte sich die Entwicklung um: Die freigegebenen Gelder aus dem Honorarausgleichsfond waren aufgebraucht, es stand die herkömmliche Höhe des Geldes für die Verteilung zur Verfügung. Gleichzeitig nahm die Zahl der Patientinnen und Patienten in den Praxen zu, der Leistungsumfang erhöhte sich. Damit sanken die Auszahlungsquoten und in der Folge auch die Garantiequoten. Allerdings sind die aktuellen Auszahlungsquoten in der längeren Rückschau nicht unterdurchschnittlich niedrig – sie haben sich wieder den Werten der Zeit angeglichen, bevor die Honorarverteilung umgestellt wurde.

Wie wirkt sich das Ende der Neupatientenregelung auf die Garantiequote aus?
Die Beendigung der Neupatientenregelung im Rahmen des TSVG zum 1. Quartal 2023 hat die Rückführung der Neupatienten in den budgetierten Bereich zur Folge. Die seinerzeit vorgenommene Bereinigung wurde rückgängig gemacht. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Erhöhung der Geldmenge nicht im gleichen Verhältnis zu der erwarteten Anforderungssteigerung für neue Patienten steht.

Honorarberatung in der Abteilung Mitgliederservice und Beratung: Wir beraten Sie gern persönlich zu den Mechanismen der Honorarverteilung, zu Ihrer Abrechnung und zu Ihrem Honorarbescheid.

Ansprechpartner: Abteilung Mitgliederservice und Beratung
mitgliederserviceundberatung@kvhh.de
Tel: 040 / 22 802 - 802
Nutzen Sie gern auch unser Kontaktformular, um uns außerhalb der Bürozeiten Ihr Anliegen zu übermitteln:
https://www.kvhh.net/de/mitgliederservice.html

Weitere Informationen zu den Garantiequoten auf der Website der KV Hamburg