3/2025 3/2025

Endlich

Von John Afful

Das Tor zur Entbudgetierung ist aufgestoßen. Die vollständige Vergütung hausärztlicher Leistungen setzt ein starkes Signal für die Zukunft der ambulanten Versorgung.

Die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen ist ein historischer Wendepunkt. Etwa 30 Jahre nach Einführung der Budgets erleben wir, dass die hausärztlichen Leistungen wieder vollständig vergütet werden. Dieser Schritt war längst überfällig.

Die Honorierung vertragsärztlicher Leistungen hat sich vom realen Versorgungsgeschehen in Hamburg beinahe völlig abgekoppelt. Es gab im hausärztlichen Bereich zeitweise eine Auszahlungsquote von 68 Prozent. Und obwohl die Krankenkassenvertreter das ärztliche Honorar nach außen hin stets als angemessen verteidigen, müsste auch ihnen klar sein: Würden die Hamburger Ärztinnen und Ärzte nur so viel arbeiten, wie sie bezahlt bekommen, hätten wir eine dramatisch schlechtere Versorgung. Wir hätten eine Wartezeiten- und Mangel-Medizin, die von den GKV-Versicherten ganz gewiss nicht als ausreichend empfunden würde.

Die hausärztlichen Praxen in Hamburg werden von der Entbudgetierung besonders profitieren, da sie unter der Honorarkürzung besonders gelitten haben. Voraussichtlich ab 1. Oktober 2025 werden die Leistungen nach dem vereinbarten Preis bezahlt.
Und das Honorar kann ohne Begrenzung steigen, wenn die Praxen zusätzliche Patientinnen und Patienten behandeln oder mehr Leistungen als bisher erbringen.

Gleichzeitig mit der Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen sollen neue hausärztliche Pauschalen eingeführt werden:

  • eine quartalsübergreifende Versorgungspauschale für Patientinnen und Patienten mit einer chronischen Erkrankung, die kontinuierlich ein Medikament einnehmen und bei denen kein intensiver Betreuungsbedarf besteht. Die Pauschale kann nur von einer Ärztin oder einem Arzt abgerechnet werden – auch wenn der Patient bei mehreren Ärzten in Behandlung ist.

  • eine Vorhaltepauschale für Versorgerpraxen, die maßgeblich die hausärztliche Versorgung aufrechterhalten. Als Kriterien hierfür werden im Gesetz genannt: bedarfsgerechte Versorgung mit Haus- und Pflegeheimbesuchen, bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten (von Samstagssprechstunden ist nicht mehr die Rede), die vorrangige Erbringung von Leistungen aus dem hausärztlichen Fachgebiet, eine Mindestanzahl an zu versorgenden Versicherten sowie die regelmäßige Nutzung von Anwendungen der Telematikinfrastruktur. Die Pauschale kann „gestuft“ gestaltet werden. Das heißt: Die Honorarhöhe könnte davon abhängen, wie viele der vorgegebenen Kriterien erfüllt werden.

Über die Ausgestaltung der beiden Pauschalen müssen die Selbstverwaltungs-Partner im Bewertungsausschuss noch verhandeln. Vorgegeben ist allerdings, dass die Bewertung der neuen Pauschalen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) weder zu Mehrausgaben noch zu Minderausgaben seitens der Krankenkassen führen darf.

Die Vorgabe, dass die Bewertung der neuen Pauschalen kostenneutral zu geschehen hat, bedeutet jedoch nicht, dass kein zusätzliches Geld in die Versorgung fließt. Das zu denken, wäre ein Missverständnis. Denn egal, wie die Bewertung der neuen Pauschalen aussieht – am Ende werden sie (ebenso wie die anderen hausärztlichen Leistungen) aufgrund der Entbudgetierung vollständig bezahlt, was vorher nicht der Fall war.

In der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses zum Gesetzesentwurf heißt es denn auch: „Die Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte führt zu jährlichen Mehrausgaben der GKV in Höhe eines unteren dreistelligen Millionenbetrages.“ Experten rechnen bundesweit mit einer Summe zwischen 300 bis 500 Millionen Euro zusätzlich.

Natürlich gab es und gibt es weiterhin Kritik einzelner Krankenkassen: Die Entbudgetierung würde nicht zu einer Verbesserung der hausärztlichen Versorgung führen. Doch woran möchte man das messen? Müssen wirklich zusätzliche Patientinnen und Patienten versorgt werden, wie es der Wunsch nach zusätzlichen hausärztlichen Terminen suggeriert?

Oder könnte die Verbesserung auch darin bestehen, jungen Hausärztinnen und Hausärzten eine neue Perspektive zu geben, sich doch für eine Niederlassung zu entscheiden oder die Erprobung neuer Versorgungsstrukturen (zum Beispiel Teampraxis) ob der gesicherten Honorierung ihrer Leistungen zu wagen?

Die Entbudgetierung wird die Krankenkassen sicherlich nicht in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Selbst bei geschätzten 500 Millionen Euro zusätzlich ergibt sich für die etwa 75 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland eine zusätzliche “Belastung” von gerade einmal knapp sieben Euro, und das pro Jahr!

Das ist kein Betrag, bei dem die Krankenkassen sagen: „Um Gottes Willen, da müssen wir unsere Beiträge erhöhen.“ Die Kassen wissen, dass es sich bei den Ausgaben für die ambulante Versorgung im Vergleich zu anderen Posten um eine überschaubare Summe handelt. Man denke nur an den stationären Bereich: Um die durch die Krankenhausreform angestoßenen Umstrukturierungsprozesse in den Kliniken zu bewältigen, sollen 25 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in einen Transformationsfonds fließen. Noch eindrucksvoller ist eine andere Vergleichsgröße: Berechnungen des Sozialverbandes VdK zufolge übernehmen die GKV-Beitragszahler die Kosten für versicherungsfremde Leistungen in Höhe von jährlich 37 Milliarden Euro – für gesamtgesellschaftliche Aufgaben also, die eigentlich aus Steuermitteln finanziert werden müssten.

Und selbstverständlich sollten wir über eine bessere Steuerung der Patientinnen und Patienten sprechen, die derzeit manchmal nahezu orientierungslos durch das System irren und Leistungen in Anspruch nehmen, die nicht für sie gedacht sind – was unnötige Kosten in Milliardenhöhe auslöst.

Das Problem ist also eine falsche Verteilung der Gelder, eine Belastung der GKV mit versicherungsfremden, gesamtgesellschaftlichen Aufgaben und eine fehlende Patienten-Steuerung. Es gibt ziemlich viel zu tun für künftige Bundesgesundheitsminister.

Klar ist aber auch: Wer das System zukunftsfähig machen will, muss es an den richtigen Stellen stabilisieren. Mit der Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen und zuvor der kinderärztlichen Leistungen erkennt die Politik endlich an, dass die ambulante Versorgung ein wichtiger Pfeiler des deutschen Gesundheitssystems ist. Das ist eine gute Nachricht – nicht nur für die Leistungsträger, sondern auch für die Patientinnen und Patienten.

Es bleibt zu hoffen, dass die Politik dieses auch für die fachärztliche und psychotherapeutische Versorgung zeitnah erkennt und entsprechend handelt.

JOHN AFFUL ist Vorsitzender der KV Hamburg

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