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E-Arztbrief-Modul muss ab 1. März installiert sein

telematik

Ärztliche und psychotherapeutische Praxen müssen ab 1. März 2024 das eArztbrief-Modul im Praxisverwaltungssystem installiert haben. Anderenfalls wird ihnen die monatliche TI-Pauschale um 50 Prozent gekürzt. Das Bundesgesundheitsministerium hat allerdings klargestellt, dass es keine Kürzungen gibt, wenn für das Praxisverwaltungssystem keine entsprechende Software verfügbar ist. 

Der Nachweis, dass das eArztbrief-Modul im Praxisverwaltungssystem installiert ist, erfolgt automatisch: Die KV Hamburg kann dies mit der nächsten an sie übermittelten Quartals-Abrechnung auslesen. Es müssen also keine Belege oder Rechnungen an die KV geschickt werden.

Technischen Voraussetzungen für den Empfang von eArztbriefen
• Wichtige technische Voraussetzungen, die ohnehin bereits in der Praxis vorhanden sein sollten:
– KIM-Dienst für die sichere digitale Kommunikation im Medizinwesen
– Konnektor mit ePA-Update inklusive Komfortsignatur-Funktionalität – Produkttypversion 4 (PTV4) beziehungsweise PTV4+
– elektronischer Heilberufsausweis der 2. Generation (eHBA G2) inklusive PIN für die qualifizierte elektronische Signatur (QES)
• Speziell für den eArztbrief benötigt man darüber hinaus nur noch ein eArztbrief-Modul für das Praxisverwaltungssystem.

So wird der eArztbrief verschickt
Die Erstellung erfolgt im Praxisverwaltungssystem. In der Regel hat man die Möglichkeit, sich per einfachen Mausklick für die digitale Ausstellung des Arztbriefes zu entscheiden. Der eArztbrief kann dann mit relevanten medizinischen Informationen wie Diagnosen, Medikation und Bilddateien befüllt werden. Statt per Kuli erfolgt die Unterschrift per qualifizierter elektronischer Signatur – QES genannt. Das geht nur mit Hilfe des eHBA in der 2. Generation (elektronischer Arztausweis). Die Signierung mit dem eHBA2 und die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleisten eine sichere Übermittlung medizinischer Informationen.

Wird der eArztbrief beim Empfänger direkt in der Patientenakte eingeordnet?
Wenn das Praxisverwaltungssystem die Vorgaben der KBV umgesetzt hat, kann die Zuordnung der jeweiligen Patientin oder des jeweiligen Patienten automatisch erfolgen. Ist eine systemseitige Zuordnung nicht möglich, informiert die Software die Praxis und erlaubt, den Brief manuell zuzuordnen.

In welchem Format kommt ein angehängtes Word-Dokument beim Empfänger an?
Der Versand der Anhänge erfolgt verschlüsselt über KIM. Quelldokumente für die Arztbrief­erstellung können Word-Dokumente (.doc, .docx, .rtf), PDF-Dokumente (.pdf) oder VhitG-Arztbriefe (*.xml) sein, und diese werden während des Transports nicht verändert. Das bedeutet: Ein angehängtes Word-Dokument kommt auch als Word-Dokument beim Empfänger an.

Mit wem kann ich eArztbriefe austauschen?
Nur Ärzt:innen beziehungsweise Psycho­therapeut:innen in Praxen und Krankenhäusern können eArztbriefe untereinander austauschen. Mit anderen Teilnehmern (zum Beispiel der KV Hamburg) kann auf diesem Wege nicht kommuniziert werden.

Vergütung
Mit dem Inkrafttreten der neuen TI-Finanzierungsvereinbarung ist zum 1. Juli 2023 die Vergütungsregelung für den Versand und Empfang von eArztbriefen entfallen. Derzeit verhandeln der GKV-Spitzenverband und die KBV über die Fortsetzung der Vergütung.

Weitere Informationen zum eArztbrief auf der Seite der KV Hamburg
FAQ zur Kommunikation mit KIM auf der Seite der Gematik

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