Long COVID: Neue Leistungen im EBM
Aus der Praxis für die Praxis
Für die Versorgung von Patienten mit Long COVID oder einem Verdacht auf Long COVID wurden zum 1. Januar 2025 mehrere neue Leistungen in den EBM aufgenommen. Hintergrund ist die Long-COVID-Richtlinie (LongCOV-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Sie regelt, wie Betroffene mit Verdacht auf Long COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen, berufsgruppenübergreifend, koordiniert und strukturiert versorgt werden.
Zur Abrechnung wird ein neuer Abschnitt 37.8 mit fünf Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM aufgenommen. Alle Leistungen werden zunächst extrabudgetär vergütet.
GOP 37800 für Basis-Assessment
Gemäß LongCOV-RL ist in der Regel der Hausarzt der erste Ansprechpartner für die Patienten. Dieser kann die Rolle des koordinierenden Arztes übernehmen und die weiteren Schritte unter anderem mit Fachärzten abstimmen.
Zu den Aufgaben des koordinierenden Arztes gehört ein Basis-Assessment nach der LongCOV-RL. Dieses umfasst die Abklärung des Verdachts auf das Vorliegen einer Erkrankung durch systematisches Erfassen und Bewerten des Gesundheitszustands des Patienten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Basis-Assessment auch durch einen Facharzt erfolgen.
Koordinierende Ärzte rechnen für das Basis-Assessment die GOP 37800 ab. Die GOP ist mit 20,33 Euro (164 Punkte) bewertet und kann einmal im Krankheitsfall (= ein Jahr) berechnet werden.
Zuschlag zur GOP 37800
Für schwere Fälle erhalten Ärzte einen Zuschlag zum Basis-Assessment von 15,86 Euro. Die GOP 37801 (128 Punkte) können sie bis zu zweimal im Krankheitsfall abrechnen.
Zu „schweren Fällen“ zählen beispielsweise Patienten mit Post-COVID (ICD-10-Kodes U09.9! Post-COVID-Zustand nicht näher bezeichnet) und einer schweren Funktionseinschränkung (ICD-10-Kodes: U50.4- Schwere motorische Funktionseinschränkung). Auch Patienten mit Verdacht auf ein Chronisches Fatigue-Syndrom (ICD-10-Kodes: G93.3 V) und einer seit mindestens vier Wochen bestehenden Arbeitsunfähigkeit aufgrund dieser Erkrankung fallen darunter.
Bei hinweisender Symptomatik ist beispielsweise die strukturierte Ersterfassung einer möglichen PEM (Post-exertionelle Malaise) oder eines POTS (posturales orthostatisches Tachykardiesyndrom) Bestandteil des Leistungsinhalts der GOP 37801.
Zuschlag zur Versicherten- oder Grundpauschale
Koordinierende Ärzte erhalten außerdem einen Zuschlag zur Versicherten- oder Grundpauschale, wenn der Patient in dem Quartal durch mindestens einen weiteren Vertragsarzt einer anderen Fachrichtung behandelt wird und die obligaten Leistungsinhalte erfüllt sind. Die GOP 37802 ist mit 17,47 Euro (141 Punkte) bewertet und einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
Förderung von Fallbesprechungen
Für die Teilnahme an patientenbezogenen Fallbesprechungen können Ärzte, die an der Versorgung eines Patienten beteiligt sind, die GOP 37804 (86 Punkte/10,66 Euro) abrechnen. Die GOP ist bis zu fünfmal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Die Besprechung kann in Präsenz, per Video oder Telefon stattfinden.
Spezialisierte ambulante Versorgung: GOP 37806
Koordinierende Ärzte haben auch die Möglichkeit, Patienten zur differentialdiagnostischen Abklärung an eine Hochschulambulanz (nach § 117b SGB V) oder eine spezialisierte vertragsärztliche Praxis zu überweisen. Die Ärzte dort können einmal im Behandlungsfall (höchstens zweimal im Jahr) die GOP 37806 (219 Punkte/27,14 Euro) abrechnen.
Die Einrichtungen müssen besondere Kriterien der LongCOV-RL erfüllen. Dazu gehört, dass sie eine neurologische, kardiologische und pneumologische Versorgung gewährleisten und an Forschung zu den in der LongCOV-RL genannten Erkrankungen beteiligt sind.
Long-COVID-Richtlinie des G-BA
Ziel der LongCOV-RL ist die bessere und schnellere Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf Long-COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen. Dazu zählen auch das Post-Vac-Syndrom (Beschwerden nach einer COVID-19-Impfung) und ME/CSF (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom). Die LongCOV-RL bezieht sich auf Betroffene aller Altersgruppen.
Quelle: KBV Praxisnachrichten
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