2/2025 2/2025

Fragen und Antworten

Aus der Praxis für die Praxis

In dieser Rubrik greifen wir Fragen des Praxisalltags auf, die unserem Mitgliederservice-Team gestellt wurden. Wenn Sie selbst Fragen haben, rufen Sie bitte an.
Mitgliederservice, Tel: 040 / 22802 -802

Terminservicestelle

Gibt es für die Anzahl der zu meldenden TSS-Termine eine Obergrenze?

Nein, eine Obergrenze gibt es nicht. Aber es gibt eine Untergrenze. Die Mindestanzahl der zu meldenden Termine richtet sich nach der Fachgruppenzugehörigkeit.
Die aktuelle Verpflichtung stellt sich folgendermaßen dar:

Bitte beachten Sie, dass sich die Mindestanzahl der zu meldenden Termine durch einen eingeschränkten Versorgungsauftrag nicht reduziert und dass auch angestellte Ärzt:innen verpflichtet sind, entsprechend TSS-Termine zur Verfügung zu stellen.

Psychotherapie

Ist es möglich, eine Probatorik während einer Krankenhausbehandlung durchzuführen?

Ja. Sofern sich nach einer Krankenhausbehandlung eine ambulante psychotherapeutische Behandlung anschließen soll, können erforderliche probatorische Sitzungen bereits frühzeitig auch in den Räumen des Krankenhauses sowie in den psychotherapeutischen Praxen durchgeführt werden. Durch diese Regelung soll eine erforderliche ambulante Psychotherapie noch während des stationären Aufenthaltes so weit vorbereitet werden, dass die Patienten nahtlos weiterbehandelt werden können. Hierbei sollen insbesondere Behandlungsunterbrechungen vermieden werden.

Gesundheits-Check-up

Einer meiner Patienten hatte 2024 mit 34 Jahren eine Gesundheitsuntersuchung (GU). Nun ist der Patient 35 Jahre alt und möchte erneut eine GU erhalten. Kann ich diese beim ihm durchführen?

Grundsätzlich haben gesetzlich Krankenversicherte zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr einmalig Anspruch auf den Gesundheits-Check. Ab dem Alter von 35 kann die Untersuchung alle drei Jahre in Anspruch genommen werden. Auch direkt nach dem 35. Geburtstag ist immer die letzte Untersuchung ausschlaggebend. Dieses Ereignis hat keine Auswirkung auf die Dreijahresfrist. Demnach hat der Patient ab Januar 2027 Anspruch auf seine nächste GU.

Arbeitsunfähigkeit

Ein Patient war bis vorgestern arbeitsunfähig, gestern hat er gearbeitet und heute fällt er wegen derselben Erkrankung wieder aus. Stellen wir nun eine Erst- oder eine Folgebescheinigung aus?

In diesem Fall wird eine Erstbescheinigung ausgestellt, da der Patient – wenn auch nur kurz – arbeitsfähig war.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Wie rechnen wir die Jugendarbeitsschutzuntersuchung vor Antritt einer Ausbildung, bei einem Minderjährigen ab?

Diese Untersuchung ist keine Kassenleistung. Die Patienten bekommen beim zuständigen Bezirksamt bzw. Kundenzentrum einen Untersuchungsberechtigungsschein. Über diesen Berechtigungsschein wird nach Vorlage in der Praxis, die Untersuchung direkt mit dem Amt für Arbeitsschutz abgerechnet:

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Amt für Arbeitsschutz, Rechnungsstelle (AS 104)
Billstraße 80, 20539 Hamburg
Tel.: 040 / 428 373 106

Eine Kopie des Scheines wird bei der Quartalsabrechnung nicht beigefügt.

Heilmittel

Was passiert, wenn ich beim Ausstellen einer Heilmittelverordnung die orientierende Behandlungsmenge überschreite, welche im Heilmittelkatalog angegeben ist?

Für jeden Verordnungsfall ist eine orientierende Behandlungsmenge (OBM) im Heilmittelkatalog angegeben, mit der das Behandlungsziel erreicht werden soll – zum Beispiel „18 Einheiten“. Wird das Ziel im Rahmen der OBM nicht erreicht, können weitere Verordnungen ausgestellt werden. Für Verordnungsfälle, bei denen die OBM überschritten wird, ist lediglich die medizinische Begründung entscheidend, welche in der Patientenakte dokumentiert wird. Sie können also bei medizinischem Bedarf davon abweichen und sowohl weniger als auch mehr Einheiten verordnen.

Was auch immer Sie vorhaben und welche Frage Sie auch haben mögen – unser Team vom Mitgliederservice ist für Sie da! Von A wie Abrechnung über T wie Terminservicestelle bis Z wie Zulassung - bei all Ihren Fragen stehen wir gerne zur Seite.

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