ePA: Mehr Freiraum beim Einstellen von Dokumenten – Abrechnungsdaten nur für Patienten sichtbar
Zum Schutz von sensiblen Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) hat der Bundestag im November 2025 weitere Vorgaben beschlossen. Ärzte und Psychotherapeuten können in begründeten Einzelfällen darauf verzichten, Dokumente in die ePA einzustellen, wenn erhebliche therapeutische Gründe dagegensprechen.
Eine weitere Anpassung betrifft die Abrechnungsdaten: Diese sind nur noch für den Patienten sichtbar. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Abrechnungsdaten von Ärzten und Psychotherapeuten, aber auch von Zahnärzten, Krankenhäusern automatisch in die ePA zu stellen. Die Daten enthalten auch die Diagnosekodes, die Ärzte und Psychotherapeuten in ihrer Abrechnung angeben müssen.
Die Regelungen zur ePA sind Teil des Gesetzes zur Pflege, das der Bundestag beschlossen hat. Nun muss der Bundesrat noch grünes Licht geben. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.