12/2022 12/2022

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Höhere Zuschläge für schnelle Terminvermittlung

Honorar

Die Neupatientenregelung wird abgeschafft. Das hat der Bundestag mit der ­Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes beschlossen. Im Gegenzug soll schnelle Terminvermittlung besser honoriert werden. Die neuen Regelungen gelten ab 1. Januar 2023. Über die Umsetzung wird noch zwischen KBV und GKV-Spitzenverband verhandelt.

TSS-Vermittlungsfall
Ärzte und Psychotherapeuten erhalten für Patienten, die über die Terminservicestellen (TSS) vermittelt werden, höhere Zuschläge auf die Versicherten- bzw. Grundpauschale. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem Zeitraum zwischen Vermittlung und Termin (siehe Tabelle).

Hausarztvermittlungsfall
Die in der Tabelle aufgeführten Zuschläge können Fachärzte künftig auch abrechnen, wenn sie Patienten auf Vermittlung eines Hausarztes behandeln. Die Behandlung wird weiterhin extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet. Hausärzte erhalten für die Terminvermittlung statt zehn künftig 15 Euro.

TSS-Akutfall
Der Zuschlag für die Vermittlung eines TSS-Akutfalls wurde von 50% auf 200% erhöht. Die Voraussetzung für den 200%-Zuschlag ist, dass ein strukturiertes medizinisches Ersteinschätzungsverfahren (SmED) durchgeführt wird. Nur wenn hierbei eine akute ärztliche Behandlungsnotwendigkeit innerhalb der nächsten 24 Stunden festgestellt wird, kann ein Termin als ein TSS-Akutfall vermittelt werden.

Kürzungen bei den offenen Sprechstunden
Auch die Finanzierung der offenen Sprechstunden wird geändert. Untersuchungen und Behandlungen, die dort durchgeführt werden, müssen künftig weitestgehend aus der gedeckelten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt werden.

Wir informieren Sie, sobald weitere Einzelheiten bekannt gegeben werden.

Ansprechpartner:
Mitgliederservice, Tel: 040 / 22802 - 802