11/2024 11/2024

Was ist der Strukturfonds?

Die Kassenärztlichen Vereinigungen wurden 2019 gesetzlich dazu verpflichtet, einen Strukturfonds einzurichten. Mit den Mitteln des Strukturfonds sollen Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung finanziert werden (§ 105 Abs. 1a SGB V).
Die KV Hamburg zahlt jährlich 0,2 Prozent der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung ein, die Krankenkassen entrichten einen Betrag in gleicher Höhe.
Die Mittel des Strukturfonds sollen laut Vertreterversammlungs-Beschluss insbesondere für folgende Maßnahmen verwendet werden:

  • Zuschüsse zu den Investitionskosten bei der Neuniederlassung, bei Praxisübernahmen oder bei der Gründung von Zweigpraxen,

  • Zuschläge zur Vergütung und zur Aus- und Weiterbildung,

  • Vergabe von Stipendien,

  • Förderung von Eigeneinrichtungen und von lokalen Gesundheitszentren für die medizinische Grundversorgung,

  • Förderung der Erteilung von Sonderbedarfszulassungen,

  • Förderung des freiwilligen Verzichts auf die Zulassung als Vertragsarzt

  • Förderung des Betriebs der Terminservicestellen,

  • Förderung der Niederlassung in strukturschwachen Gebieten

In den Jahren 2020, 2021 und 2022 wurden jeweils etwa zwei Millionen Euro eingezahlt.
Die Jahresberichte zum Strukturfonds werden auf der Internetseite der KV Hamburg veröffentlicht.
Jahresbericht 2019
Jahresbericht 2020
Jahresbericht 2021
Jahresbericht 2022

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