11/2024 11/2024

Fragen und Antworten

Aus der Praxis für die Praxis

In dieser Rubrik greifen wir Fragen des Praxisalltags auf, die unserem Mitgliederservice-Team gestellt wurden. Wenn Sie selbst Fragen haben, rufen Sie bitte an.
Mitgliederservice, Tel: 040 / 22802 -802

Honorarbescheid

Wie kann ich meinen Honorarbescheid im Online-Portal einsehen?

Sie können Ihre Honorarabrechnung nur an einem direkt an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossenen Rechner abrufen. Bitte gehen Sie auf die  Seite https://portal.kvhh.kv-safenet.de und klicken Sie im Navigationsbereich auf „Dokumente“ → „Dokumentenmanagement - System starten“.
Hier können Sie die Honorarabrechnung getrennt nach Leistungserbringern und Betriebsstätten abrufen. Nach Auswahl des gewünschten Dokuments klicken Sie auf der rechten Seite den Menüpunkt „View“ an.
Nur zugelassene Mitglieder haben das Recht, den Honorarbescheid einzusehen – nicht aber angestellte Ärzte oder das Praxispersonal.

Zahlungstermine

Wann sind die Termine für die Abschlags- und Restzahlungen?

Zahlungstermine der Abschläge im Jahresverlauf:

Für Januar: am 23.01. eines Jahres
Für Februar: am 07.03. eines Jahres
Für März: am 23.03. eines Jahres
Für April: am 23.04. eines Jahres
Für Mai: am 07.06. eines Jahres
Für Juni; am 23.06. eines Jahres
Für Juli: am 23.07. eines Jahres
Für August: am 07.09. eines Jahres
Für September: am 23.09. eines Jahres
Für Oktober: am 23.10. eines Jahres
Für November: am 07.12. eines Jahres
Für Dezember: am 21.12. eines Jahres

Termine für die Restzahlung:

Für das 1. Quartal: am 23.08. des Jahres
Für das 2. Quartal: am 23.11. des Jahres
Für das 3. Quartal: am 22.02. des Folgejahres
Für das 4. Quartal: am 23.05. des Folgejahres

COVID-Impfung

Werden die Corona-Impfstoffe weiterhin über das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) bezogen? Werden über dieses auch die Impfungen abgerechnet?

Nach wie vor ist der Kostenträger auf dem Kassenrezept zum Bezug der Corona-Impfstoffe das BAS.  
Die Impfungen hingegen werden über die jeweilige Krankenkasse der Patienten abgerechnet. Gleiches gilt auch für privat Versicherte, bei denen die Leistung nach GOÄ abgerechnet wird.
Eine wöchentliche Meldung der Impfungen über das Impf-DokuPortal der KBV ist nicht mehr erforderlich. Somit sind bei der Abrechnung lediglich die Chargennummer des eingesetzten Impfstoffes und die Stellung der Impfung in der Impfserie anzugeben.

Datenschutz

Kann mein Patient eine Löschung von Behandlungsdokumentationen trotz Aufbewahrungsfrist verlangen?

Nein. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen müssen beachtet werden. Innerhalb dieser Fristen kann Ihr Patient die Löschung von Behandlungsdokumentationen nicht verlangen. Ärztliche Unterlagen sind grundsätzlich für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften längere oder kürzere Aufbewahrungsfristen bestehen (zum Beispiel bei Überweisungen: ein Jahr / bei Röntgenaufzeichnung: 30 Jahre).

Bonusheft

Ich habe soeben im Bonusheft meines Patienten die Bestätigung (Stempel und Unterschrift) vorgenommen. Gibt es hierfür eine Abrechnungsziffer, die ich für die Leistung in Ansatz bringen kann?

Nein, das Ausfüllen eines Bonusheftes im Zusammenhang mit der Bestätigung von gesundheitsbewusstem Verhalten eines Versicherten gehört zur vertragsärztlichen Leistung und kann nicht zusätzlich abgerechnet werden. Der Arzt muss diese Aufgabe allerdings nur dann ohne gesonderte Vergütung erledigen, wenn Durchführung und Dokumentation der Leistung im selben Quartal erfolgen.
Legt der Versicherte sein Bonusheft erst in einem späteren Quartal vor, stellt der Eintrag keine vertragsärztliche Leistung mehr dar und kann privat liquidiert werden (BMV-Ä § 36 Absatz 7).

Psychotherapie

Kann ich die biografische Anamnese während einer laufenden Therapie abrechnen?

 Nein, die biografische Anamnese (GOP 35140 und 35142 EBM) ist Teil der einer Psychotherapie vorausgehenden Diagnostik und kann auch abgerechnet werden, wenn drauf keine Psychotherapie folgt – da nicht indiziert oder unzweckmäßig. Sie kann aber nicht während einer laufenden Psychotherapie abgerechnet werden.

Was auch immer Sie vorhaben und welche Frage Sie auch haben mögen – unser Team vom Mitgliederservice ist für Sie da! Von A wie Abrechnung über T wie Terminservicestelle bis Z wie Zulassung - bei all Ihren Fragen stehen wir gerne zur Seite.

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