11/2024 11/2024

KV Hamburg fördert hausärztliche Versorgung

Von Dr. Björn Parey

Die Vertreterversammlung befürchtet ein Wegbrechen der Versorgungsstruktur. Durch die Ausschüttung von insgesamt 6 Millionen Euro soll die Zeit bis zur Entbudgetierung überbrückt werden.

Viele Hamburger Hausarztpraxen stehen wirtschaftlich unter Druck. Vor dem Hintergrund historisch niedriger Auszahlungsquoten und einer Verzögerung der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigten Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen befürchtet die Vertreterversammlung ein Wegbrechen der Versorgungsstruktur: Hausarztpraxen stehen vor der Aufgabe oder finden keine Nachfolger mehr.

Um die Zeit bis zur Entbudgetierung zu überbrücken, hat die Vertreterversammlung beschlossen, Hausärztinnen und Hausärzte aus den Mitteln des Strukturfonds zu unterstützen. Insgesamt wird eine Fördersumme in Höhe von 6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Laufzeit der Förderung ist begrenzt auf die Quartale 1/2024, 2/2024 und 3/2024.

Es gibt allerdings eine Voraussetzung dafür, dass die Fördersumme im jeweiligen Quartal tatsächlich ausgeschüttet wird: Die hausärztliche Auszahlungsquote muss geringer sein als 90 Prozent der fachärztlichen Auszahlungsquote – wobei hier die Kosten beziehungsweise die Kostenpauschalen nach EBM und Verträgen nicht mitgerechnet werden.
Ist diese Voraussetzung erfüllt, können Hamburger Hausarztpraxen gefördert werden, wenn sie

  • von einer besonders niedrigen Auszahlungsquote für die hausärztlichen Leistungen betroffen sind und

  • ein Mindestmaß an typischen hausärztlichen Versorgungsleistungen erbringen (wie z.B. die Betreuung chronisch kranker und geriatrischer Patienten, die Erbringung von palliativen Leistungen, Sonographien, Langzeitblutdruckmessungen, Spirometrien und kleinen chirurgischen Leistungen und die Behandlung von chronischen Wunden sowie die Durchführung von Impfungen und Präventionsleistungen).

Erfüllt eine Praxis alle Förderkriterien, wird ihre praxisindividuelle Auszahlungsquote auf den Fachgruppendurchschnitt plus 2 Prozent angehoben. Der Förderbetrag wird quotiert, wenn die Mittel nicht ausreichen.
Einer ersten Schätzung des KV-Vorstandes zufolge erfüllten im Quartal 1/2024 etwa 500 Hamburger Hausarztpraxen die Kriterien für eine Förderung. Der durchschnittliche Förderbetrag pro Praxis und Quartal würde dann etwa 4.000 Euro betragen.
Unterm Strich läge die hausärztliche Auszahlungsquote dieser Schätzung zufolge trotz Ausschüttung der gesamten Quartals-Fördersumme immer noch um 2 Prozentpunkte unter der schlechtesten Auszahlungsquote im fachärztlichen Versorgungsbereich.

Die Förderung einer Praxis wird auf Antrag gewährt. Die KV empfiehlt, dass jede hausärztliche Praxis einen Antrag stellt. Wie bereits im KVH-Telegramm vom 2. September 2024 mitgeteilt, gelten für die einzelnen Quartale folgende Antragsfristen:
Quartal 1/2024: 30. September 2024
Quartal 2/2024: 31. Dezember 2024
Quartal 3/2024: 31. März 2025

Nähere Informationen zu den Förderkriterien und zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage der KV Hamburg.

DR. BJÖRN PAREY
ist stellvertretender Vorsitzender der Ver­treterversammlung und Allgemeinmediziner in Volksdorf.

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