KV Hamburg fördert Weiterbildung
Von Dr. Clemens Flamm
Die Finanzierung der Weiterbildung in ambulanten Einrichtungen ist für die fachärztliche Versorgung nur unzureichend geregelt – und für die Psychotherapie gar nicht. Die Vertreterversammlung gibt nun Gelder aus dem Strukturfonds frei, um Unterversorgung zu verhindern.
Die Vertreterversammlung der KV Hamburg hat im August 2024 Konzepte zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung verabschiedet.
Der größte Teil der Fördergelder geht an Fachbereiche, bei denen aufgrund des hohen Anteils älterer Ärztinnen und Ärzte in den kommenden Jahren eine Unterversorgung droht. Auch für die Fortbildung der übrigen fachärztlichen Fachbereiche mit Patientenkontakt werden Gelder bereitgestellt.
Die Vertreterversammlung will damit das bisherige Engagement der Weiterbilder erhalten und dazu beitragen, die fachärztliche Versorgung durch Ausweitung des Weiterbildungsangebots zukunftsfest zu machen.
Bisherige Weiterbildungsregelungen
Für den allgemeinmedizinischen Bereich besteht eine gesetzliche Regelung, wonach deutschlandweit 7.500 Weiterbildungsstellen gefördert werden. In Hamburg gibt es knapp 200 solcher Stellen. Im fachärztlichen Bereich umfasst die gesetzliche Förderung deutschlandweit 2.000 ambulante Weiterbildungsstellen. Davon entfallen 44,54 auf Hamburg, wobei allerdings nur die Pädiatrie, Gynäkologie und Augenheilkunde berücksichtigt werden.
Die KBV erarbeitet gerade Konzepte zur Finanzierung einer breiteren fachärztlichen Weiterbildung. Doch bis eine bundesweite Regelung vereinbart ist, kann es noch dauern.
Neues Förderkonzept für die fachärztliche Versorgung
Der beratende Fachausschuss für Fachärzte der KV Hamburg hat deshalb die Initiative ergriffen und ein Förderkonzept mit zwei Komponenten erarbeitet. Eine „besondere Förderung“ erhalten Fachgebiete, bei denen künftig eine Unterversorgung droht. Kriterium hierfür ist die Frage: Welcher Versorgungsgrad ergibt sich für eine Fachgruppe, wenn man Ärztinnen und Ärzte herausrechnet, die heute bereits über 60 Jahre alt sind? Die Fachgruppen Urologie, Dermatologie, HNO, Neurologie, Orthopädie und Chirurgie wären dann unterversorgt. Deshalb werden diese Disziplinen bei der neuen Förderung besonders berücksichtigt.
Mit einer weiteren Förderkonzept-Komponente wird die Weiterbildung in den restlichen Fachgebieten der patientenunmittelbaren Versorgung unterstützt. Die Fördersumme pro Vollzeit-Weiterbildungsstelle ist hier nur halb so hoch.
Insgesamt stellt die KV für die fachärztliche Fortbildung eine Summe von 742.500 Euro pro Jahr zur Verfügung, die dem Strukturfonds entnommen wird.
Angesichts des begrenzten Gesamtbudgets musste der beratende Fachausschuss die die Anzahl geförderter Weiterbildungsstellen gegen die Höhe der Fördersummen abwägen. Am Ende wurde entschieden, möglichst viele Stellen zu fördern mit der Folge, dass die Fördersumme pro Stelle geringer ausfällt.
Förderkonzept für die psychotherapeutische Versorgung
Eine andere Gewichtung zwischen Anzahl der Weiterbildungsstellen und Höhe der Fördersumme hat der beratende Fachausschuss für die psychotherapeutische Versorgung vorgenommen: In der Psychotherapie werden weniger Stellen gefördert, doch die Fördersumme pro Stelle ist höher.
Psychotherapeutischen Weiterbildungsstrukturen müssen erst aufgebaut werden (vgl. Artikel von Heike Peper und Dr. Johannes Frey). Bis es eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung gibt, stellt die KV für die Förderung im psychotherapeutischen Bereich insgesamt 648.000 Euro pro Jahr aus dem Strukturfonds zur Verfügung.
Die KV Hamburg hat Informationen zur Förderung an die betreffenden Fachgruppen verschickt.
DR. CLEMENS FLAMM
Sprecher des beratenden Fachausschusses fachärztliche Versorgung, ist Augenarzt in Niendorf.