Vergütungserhöhung im DMP-Vertrag Brustkrebs
Zum 1. Oktober 2024 wurde der seit 2004 bestehende DMP-Vertrag Brustkrebs an die aktuellen Vorgaben der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) angepasst.
Gleichzeitig konnte die KV Hamburg mit den Hamburger Krankenkassen/-verbänden eine Verdoppelung der Vergütungen für die vertraglich vereinbarten Gesprächsleistungen vereinbaren.
Um Leistungen nach dem DMP-Vertrag zu erbringen, bedarf es einer Abrechnungsgenehmigung, die der Arzt bei der KV beantragt. Ärzte, die bereits über eine Genehmigung verfügen, müssen keinen erneuten Antrag stellen. Bislang am DMP-Vertrag teilnehmende Brustkrebspatientinnen müssen auch nicht erneut ins DMP eingeschrieben werden.
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