11/2024 11/2024

Blankoverordnung ab November auch für Physiotherapie möglich

Ab November können Ärztinnen und Ärzte eine Blankoverordnung für Physiotherapie ausstellen. Möglich ist dies für Erkrankungen im Schulterbereich, zum Beispiel bei Luxationen, Frakturen oder starken Verbrennungen. In dem Fall bestimmen Physiotherapeuten Heilmittel, Menge und Frequenz der Behandlung und übernehmen auch die wirtschaftliche Verantwortung.
Grundlage ist ein Vertrag, den der GKV-Spitzenverband mit den maßgeblichen Heilmittelverbänden geschlossen hat.

Ablauf in der Praxis
Zunächst stellen Ärztinnen und Ärzte wie gewohnt die Diagnose und treffen die Entscheidung, dass Physiotherapie notwendig ist. Sie geben den ICD-10-Kode und die Diagnosegruppe „EX“, die im Heilmittel-Katalog für Erkrankungen der Extremitäten vorgesehen ist, in die Verordnungssoftware ein.
Die Software erkennt aus der Kombination von Kode und Diagnosegruppe, wenn eine Blankoverordnung möglich ist und bietet diese an. Spricht aus medizinischer Sicht nichts dagegen, klicken Ärztinnen und Ärzte dies entsprechend an. Die Software kennzeichnet die Heilmittel-Verordnung dann als Blankoverordnung.

Einschränkung auf Schultererkrankungen
Blankoverordnungen für Physiotherapie sind laut Vertrag bei mehreren Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks möglich. Dazu zählen zum Beispiel Luxationen des Schultergelenkes, Läsionen der Rotatorenmanschette, Frakturen der gelenkbildenden Knochen oder starke Verbrennungen in der Schulterregion. Dabei wurden viele Vorschläge der KBV zur Ergänzung der Schulterindikationen berücksichtigt.
Vorschläge zur Einbeziehung weiterer Indikationsbereiche wurden von den Vertragspartnern jedoch leider nicht aufgegriffen. Hierfür hatte sich die KBV mehrfach während der langjährigen Vertragsverhandlungen und zuletzt im Zuge des gesetzlichen Stellungnahmerechts eingesetzt.

Keine Wirtschaftlichkeitsprüfung
Blankoverordnungen unterliegen, wie Verordnungen im Rahmen eines langfristigen Heilmittelbedarfes, nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung für ärztlich verordnete Heilmittel. Die wirtschaftliche Verantwortung übernehmen die behandelnden Physiotherapeuten.

Die KBV stellt zur Blankoverordnung für Physiotherapie und für Ergotherapie (bereits seit April möglich) eine PraxisInfo zur Verfügung.

Ansprechpartner für Fragen zu Arznei- und Heilmitteln:
Verordnung und Beratung
Tel: 040 / 22802 -571, -572
verordnung@kvhh.de