11/2022 11/2022

Liebe Leserin, lieber Leser!

Editorial

Die Proteste gegen die Streichung der Neupatientenregelung und die unzureichenden Honorarsteigerungen sind auch Ausdruck der Sorge, ob die Versorgung im ambulanten Bereich weiterhin sichergestellt werden kann. Die Praxen fühlen sich von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Stich gelassen.

Lauterbach hat den Krankenhäusern finanzielle Unterstützung zugesagt, damit sie ihre Energiekosten stemmen können. Für die Niedergelassenen gibt es von ihm keine solche Zusage.

Eine große Krankenhaus-Struktur-Reform mit dem Ziel, die Anzahl der Krankenhäuser auf das notwendige Maß zu reduzieren, könnte das Gesamt-System effektiver machen – wird aber von Lauterbach auf die lange Bank geschoben. Die von ihm ins Leben gerufene „Regierungskommission zur bedarfsgerechten Krankenhausversorgung“ empfiehlt in einem ersten Schritt, dass Krankenhäuser bislang stationär durchgeführte Behandlungen als sogenannte Tagesbehandlungen durchführen können. Auf diese Weise sollen die jetzt ambulant durchgeführten Leistungen im Krankenhaus-System bleiben und dort über DRG – abzüglich eines Äquivalentes für die Kosten der Übernachtung – abgerechnet werden.

Dabei liegt ein sinnvolles Konzept als Ausfluss eines Innovationsfondsprojektes für eine sektorengleiche Vergütung bereits vor: Leistungen, die ambulant erbracht werden können, sollten unabhängig vom Behandlungs-Ort nach demselben Abrechnungssystem vergütet werden. Eine dreijährige Anschubfinanzierung würde den nötigen Strukturwandel ermöglichen, und nach drei Jahren würden alle nötigen Daten vorliegen, um die Leistungen nachhaltig zu bepreisen. Das wäre Gesundheitspolitik zum Wohle der Patientinnen und Patienten – nicht zur Konservierung überholter Krankenhausstrukturen.

CAROLINE ROOS,
stellvertretende Vorsitzende der KV Hamburg

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