10/2026 10/2026

Grünes Licht für KI-Einsatz in der Praxis

Von Antje Thiel

Chatbots, die dokumentieren, Algorithmen, die Befunde vorsortieren: Künstliche Intelligenz (KI) verspricht Arzt- und Psychotherapiepraxen spürbare Entlastung. Doch welche Tools und Anwendungsmöglichkeiten gibt es? Darf man sie überhaupt einsetzen?
Und wo liegen die Grenzen?
Bei einer gemeinsamen Veranstaltung von KBV und KV Hamburg zeigten Fachleute aus der Selbstverwaltung und vier Beispielpraxen, wie der Einsatz sicher gelingt.

Die Digitalisierung ist in den meisten Arzt- und Psychotherapiepraxen bereits weit fortgeschritten. Doch an das Thema KI trauen sich viele Praxisinhaberinnen und -inhaber noch nicht recht heran. Dabei haben so gut wie alle schon einmal privat oder beruflich einen KI-Chatbot befragt. Als beim gemeinsamen Infoabend von KV Hamburg und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) am 9. September 2026 der Moderator (und KV-Geschäftsbereichsleiter Infrastruktur) Dr. Ghislain Kouematchoua fragte, wer noch nie KI genutzt habe, hob sich unter den rund 200 Teilnehmenden tatsächlich nur eine einzige Hand. Und doch herrscht aus Sorge um mögliche Datenschutz- oder Haftungsrisiken Unsicherheit: Was ist erlaubt? Welche Anwendung ist sinnvoll? Wo überwiegt das Risiko gegenüber dem Nutzen?

VOM TURING-TEST ZUM SPRACHMODELL

Auch wenn erst seit einigen Jahren in der breiten Öffentlichkeit darüber diskutiert wird, ist KI kein neues Thema. Das machte Laura Nelde, Senior-Referentin im Stabsbereich Digitalisierung der KBV, mit einem kurzen historischen Abriss deutlich.
Die Wurzeln reichen bis in die 1950er Jahre zurück. So basiert der Turing-Test auf einem 1950 von Alan Turing vorgeschlagenen Gedankenexperiment: Wenn ein Mensch in einem Gespräch nicht sicher unterscheiden kann, ob er mit einem Menschen oder einer Maschine spricht, zeigt die Maschine menschenähnliche Intelligenz.

Bei einem Forschungstreffen in den USA, der Dartmouth Conference von 1956, wurde erstmals der Begriff „Künstliche Intelligenz“ geprägt. Er markiert den Startpunkt des neuen Forschungsfelds.
1966 folgte mit ELIZA der erste Psychotherapie-Chatbot, gefolgt von etlichen Jahren der Stagnation aufgrund von Limitationen bei der Hardware. „Nach diesem KI-Winter kamen in den 1980er Jahren die ersten Entscheidungsunterstützungssysteme auf den Markt“, berichtete Nelde. Den eigentlichen Schub brachten datengetriebene Verfahren ab etwa 2010 – und die seit wenigen Jahren breit verfügbaren großen Sprachmodelle und generativen KI-Chatbots.

Nelde wies darauf hin, dass die Systeme trotz aller Fortschritte nicht „klug“ im menschlichen Sinn sind, sondern Wahrscheinlichkeiten berechnen. Sie können überzeugend formulieren, aber auch halluzinieren. Als weitere Herausforderungen insbesondere im medizinischen Kontext nannte Nelde mangelnde Nachvollziehbarkeit, Verzerrungen in den Trainingsdaten und die begrenzte Übertragbarkeit auf andere Versorgungskontexte. „Eine KI, die mit Daten aus dem Krankenhaus trainiert wurde, wo die Menschen im Schnitt kränker sind, funktioniert nicht automatisch gut in der hausärztlichen Praxis“, erklärte die Digitalisierungsexpertin.

WISSEN VERDOPPELT SICH ALLE 73 TAGE

Warum Medizin KI braucht, begründete Dr. Philipp Stachwitz, Leiter des Stabsbereichs Digitalisierung der KBV, mit einer Zahl: Während es 1950 noch 50 Jahre dauerte, bis sich medizinisches Wissen verdoppelte, sind es heute nur noch 73 Tage – Tendenz steigend. „KI ist eine Technologie, mit der wir die wachsende Komplexität bewältigen und beherrschen können“, sagte Stachwitz.
Zum KI-Werkzeugkasten der Medizin gehören Symptomchecker, Mustererkennung in EKG oder Bildgebung, Sprachverarbeitung, Entscheidungsunterstützung, konversationsbasierte Wissensdatenbanken, Robotik und Steuerung ebenso wie digitale Biomarker, die schon am Klang der Stimme eine beginnende Herzinsuffizienz erkennen – weit früher, als es in der Sprechstunde auffallen würde. Und natürlich kann KI auch die Arbeitsorganisation in Praxen optimieren.

DIE SIEBEN LEITPLANKEN DER KBV

Auch juristisch spricht wenig gegen den Einsatz von KI in der Medizin, wie Dr. Christoph Weinrich ausführte. Der Leiter des Stabsbereichs Recht bei der KBV sagte: „Selbstverständlich können und dürfen Sie KI in der Praxis einsetzen!“ Ohnehin sei in den meisten Fällen juristisch alles erlaubt, was dem gesunden Menschenverstand nicht widerspricht.
„Es ist wie beim Autofahren: Das ist per se auch gefährlich – aber mit Regeln erlaubt.“ Mit den richtigen Leitplanken ließen sich die Risiken von KI ebenso eingrenzen wie die des Straßenverkehrs.
Die KBV hat daher sieben Leitplanken für den rechtssicheren Einsatz von KI in der ärztlichen Praxis entwickelt:

  • Es gibt eine klare Unterscheidung zwischen administrativer KI (die bei Verwaltungsaufgaben hilft) und medizinischer KI (die bei der Diagnosestellung und Therapieentscheidung hilft). Für die beiden Systemarten gelten unterschiedliche Anforderungen.

  • Anwendende benötigen KI-Kompetenz – wie Fahrstunden beim Autofahren.

  • Bei der Anwendung von KI bleibt menschliche Aufsicht Pflicht, die Verantwortung darf nicht abgegeben werden.

  • Medizinische KI braucht ein CE-Kennzeichen. Das macht es für die Ärztinnen und Ärzte einfach. Sie müssen nur schauen: Hat das betreffende System eine CE-Zertifizierung für das jeweilige Einsatzgebiet? (Gängige Sprachmodelle wie ChatGPT und Claude haben keine CE-Zertifizierung.)

  • Wenn administrative KI eingesetzt wird (beispielsweise ein Spracherkennungssystem zur Unterstützung der Dokumentation), genügt es, die Patientinnen und Patienten über den Einsatz von KI-Systemen zu informieren. Oft liefern die Hersteller der Systeme eine Vorlage für einen entsprechenden Aushang oder Informationszettel mit. KI-Telefonassistenten müssen am Anfang des Gesprächs einen Hinweis geben: „Hallo, hier spricht der KI-Telefonassistent.“ Eine gesonderte Einwilligung der Patientinnen und Patienten ist nur in seltenen Ausnahmefällen nötig.

  • In bestimmten Fällen ist eine Datenschutzfolgeabschätzung nötig – gute Hersteller liefern dafür Muster mit.

  • Wenn Daten an externe Dienstleister weitergegeben werden, braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag – für die meisten Praxen ohnehin Alltag.

„Wer die Leitplanken einhält, fährt sicher“, sagte Weinrich. Natürlich gebe es Graubereiche. Für ihn liegt eine Grenze bei vollautonomen Systemen, die eigenständig Gutachten erstellen. Redaktionell bearbeitete Vorschläge eines Sprachmodells hingegen seien „kein Problem“.

VIER PRAXEN, VIER ANWENDUNGEN

Wenn KI bei Dokumentation, Recherche und Organisation hilft, bleibt mehr Zeit für Patientinnen und Patienten. Wie der Praxisalltag mit KI-Unterstützung konkret aussehen kann, zeigten vier Hamburger Praxen.

Dr. Alessa Heinrichs, HNO-Fachärztin in Eppendorf, lernte bereits 2019/20 ein Telefonassistenten-System im Rahmen eines KI-Projekts der KBV kennen. Der KI-Telefonassistent beantwortet Anrufe außerhalb der Sprechzeiten und in Stoßzeiten. „Die halbe bis dreiviertel MFA-Stelle, die uns zuvor fehlte, brauchen wir dank des Systems gar nicht mehr“, berichtete Heinrichs – ein Argument mit zusätzlichem Gewicht angesichts des Spargesetzes ab 2027.

Jan-Martin Erich, Facharzt für Allgemeinmedizin in Kirchwerder, lässt den KI-Assistenten seiner Praxis-Software Befunde auslesen und in die Patientenakte übertragen. Er könne mit dem PVS chatten und bekomme Antworten auf Basis der historischen Patientendaten, etwa auf Fragen wie „Warum nimmt diese Patientin kein Statin?“ Allerdings koste es Zeit, digitale Innovationen in den Praxisabläufen zu etablieren: „Ich habe ein tolles Team, aber das sind alle keine Nerds und sie stöhnen manchmal, wenn ich wieder mit einer neuen Idee um die Ecke komme“, schmunzelte er.

Dr. Andreas Schemm, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin und Kinderkardiologe in Eimsbüttel, nutzt externe KI zur Entwicklung von Prompts: Damit bearbeitet die PVS-interne KI komplexe Befundfragen. Zudem hilft ihm externe KI, aufwändige Patientenformulare zu programmieren (siehe Artikel).

Dr. Iyad Darwich, HNO-Facharzt, hat in seiner Praxis in Othmarschen bereits ein ganzes Ökosystem etabliert: Die Dokumentationssoftware hört das Gespräch mit, leitet EBM- und GOÄ-Ziffern ab und übergibt den Bericht nach Kontrolle an das PVS. Ein KI-Telefonassistent übernimmt Terminvergabe und Rezeptbestellungen, digitale Fragebögen ersetzen Papierstapel im Wartezimmer. Sein Fazit: „Der Mehrwert entsteht im Zusammenspiel, nicht in der Einzellösung.“

Der Abend war Teil einer Reihe von Infoveranstaltungen der KBV in Kooperation mit den regionalen KVen. Die KV Hamburg selbst plant weitere Termine für ihre Mitglieder: „Melden Sie sich gern mit Fragen und Themenwünschen“, gab Caroline Roos, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Hamburg, den Teilnehmenden mit auf den Weg.