Fragen und Antworten
Aus der Praxis für die Praxis
In dieser Rubrik greifen wir Fragen des Praxisalltags auf, die unserem Mitgliederservice-Team gestellt wurden. Wenn Sie selbst Fragen haben, rufen Sie bitte an.
Mitgliederservice, Tel: 040 / 22802 -802
Muss ich Ergotherapie zwingend als Blankoverordnung ausstellen?
Nein, nicht zwingend. Seit dem 1. April 2024 ist die Blankoverordnung für Ergotherapie bei bestimmten Diagnosen möglich. Dabei stellt die Ärzt:in oder Psychotherapeut:in anhand der Diagnose die medizinische Indikation für Ergotherapie fest. Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung der Therapie (Art, Dauer und Häufigkeit) trifft anschließend die Ergotherapeutin bzw. der Ergotherapeut.
Die Möglichkeit zur Blankoverordnung besteht zunächst nur für folgende drei Diagnosegruppen:
Diagnosegruppe SB1: Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten mit motorisch-funktionellen Schädigungen
Diagnosegruppe PS3: Wahnhafte und affektive Störungen / Abhängigkeitserkrankungen
Diagnosegruppe PS4: Dementielle Syndrome
Ärzte können Blankoverordnungen für die Diagnosegruppe SB1 ausstellen. Für die Diagnosegruppen PS3 und PS4 können sowohl Ärzte als auch Psychotherapeuten Blankoverordnungen ausstellen.
Die Entscheidung, ob eine Blankoverordnung ausgestellt wird, liegt letztendlich beim Arzt bzw. Psychotherapeuten, der die Diagnose stellt. Die Verordnungssoftware unterstützt diese Entscheidung und kennzeichnet das unveränderte Heilmittelverordnungsformular Muster 13 als Blankoverordnung.
Für die Ergotherapeut:innen gelten dabei spezielle Regelungen zum Ablauf und zur Durchführung der Blankoverordnung. Die Gültigkeit einer Blankoverordnung beträgt maximal 16 Wochen ab dem Verordnungsdatum.
In medizinisch begründeten Fällen kann weiterhin auch eine klassische (traditionelle) Heilmittelverordnung ausgestellt werden. Eine Blankoverordnung ist also nicht automatisch zwingend, nur weil eine Diagnose aus den genannten Diagnosegruppen vorliegt.
Ich möchte meinen Patienten gern Videosprechstunden anbieten. Welchen Videodienstanbieter kann ich hierfür nutzen?
Damit Leistungen im Rahmen der Videosprechstunde abgerechnet werden können, müssen Ärzte und Psychotherapeuten einen von der KBV zertifizierten Videodienstanbieter nutzen.Eine Liste dieser Anbieter finden Sie auf der Website der KBV.
Es ist sinnvoll, sich die Bedingungen der einzelnen Anbieter auf deren Homepage anzusehen. Eine Empfehlung darf die KV hierbei nicht aussprechen.
Wenn Sie sich für einen Anbieter entschieden haben, füllen Sie bitte das Anzeigeformular aus und schicken dieses zurück an die KV Hamburg.
Ich habe gehört, dass ich Patientinnen und Patienten nicht ausschließlich per Videosprechstunde behandeln darf. Stimmt das?
Nein. Gerade in der Psychotherapie können grundsätzlich alle hierfür vorgesehenen Leistungen per Videosprechstunde erbracht und abgerechnet werden. Dazu zählen die psychotherapeutische Sprechstunde, probatorische Sitzungen, die Akutbehandlung sowie alle Therapieleistungen.
Allerdings gibt es seit dem 1. April 2025 eine Obergrenze für alle Fachgruppen: Maximal 50 Prozent der Behandlungsfälle dürfen ausschließlich per Videosprechstunde versorgt werden.
Diese Obergrenze gilt für Behandlungsfälle, bei denen im gesamten Quartal kein persönlicher Praxis-Kontakt stattfindet. Erfolgt im selben Quartal mindestens ein persönlicher Kontakt, fällt der Behandlungsfall nicht unter die Obergrenze.
Die Obergrenze wird je Betriebsstättennummer angewendet. Somit können einzelne Ärzte oder Psychotherapeuten aus einer Praxis die Obergrenze überschreiten. Entscheidend ist, dass die gesamte Praxis nicht darüber liegt.
Die Obergrenze schränkt daher nicht die Möglichkeit ein, eine psychotherapeutische Behandlung vollständig per Videosprechstunde durchzuführen. Sie begrenzt lediglich den Anteil der Behandlungsfälle, die innerhalb eines Quartals ausschließlich per Video versorgt werden.
Ich bin Kinder- und Jugendpsychotherapeut. Benötige ich bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen bereits während einer Sprechstunde die Zustimmung der Eltern?
Ja, bereits für die psychotherapeutische Sprechstunde, Diagnostik und Probatorik wird die Zustimmung eines Sorgeberechtigten benötigt. Wenn es zwei Sorgeberechtigte gibt und diese getrennt leben, müssen beide zustimmen. Bei Streitigkeiten sollte das Familiengericht kontaktiert werden, um zeitnah eine Entscheidung im Sinne des betroffenen Kindes herbeizuführen.
Ich bin Arzt in Weiterbildung und verfüge bereits über eine eigene Lebenslange Arztnummer (LANR). Darf ich meine erbrachten Leistungen über meine eigene LANR schon abrechnen?
Nein. Die eigene LANR eines Arztes in Weiterbildung wird zu statistischen Zwecken im Rahmen der bewilligten Weiterbildungsförderung erstellt. Ein Arzt in Weiterbildung darf seine erbrachten Leistungen daher nicht über die eigene LANR abrechnen, sondern rechnet diese über die LANR seines Weiterbilders ab.
Auch bei der Ausstellung von Verordnungen ist die LANR des Weiterbilders anzugeben. Ist ein Arzt in Weiterbildung nach Auffassung und Verantwortung des Weiterbilders ausreichend "weitergebildet", darf der Arzt in Weiterbildung Verordnungen unter Angabe von Name, Vorname und Berufsbezeichnung ("Arzt in Weiterbildung") unterschreiben bzw. elektronische Verordnungen mit ihrem eigenen eHBA signieren.
Was auch immer Sie vorhaben und welche Frage Sie auch haben mögen – unser Team vom Mitgliederservice ist für Sie da! Von A wie Abrechnung über T wie Terminservicestelle bis Z wie Zulassung – bei all Ihren Fragen stehen wir gerne zur Seite.
MITGLIEDERSERVICE – Wir begleiten Sie durch das KV-System.
Tel: 040 / 22 802 -802
Oder nutzen Sie das Kontaktformular auf www.kvhh.de. Wir rufen Sie gerne zurück!