10/2022 10/2022

Fragen und Antworten

Aus der Praxis für die Praxis

In dieser Rubrik greifen wir Fragen des Praxisalltags auf, die unserem Mitgliederservice-Team (ehem. Infocenter) gestellt wurden. Wenn Sie selbst Fragen haben, rufen Sie bitte an. Mitgliederservice, Tel: 22802-802

TSS

Mein Patient benötigt einen Termin beim Augenarzt, den er sich über die Terminservicestelle (TSS) vermitteln lassen soll. Ist es hierfür zwingend notwendig, eine Überweisung mit einem Dringlichkeitscode auszustellen?

Nein, in diesem Fall ist keine Überweisung mit Dringlichkeitscode notwendig. In der Regel benötigen Patienten für eine Vermittlung eine Überweisung sowie einen Dringlichkeitscode. Dies gilt allerdings nicht für die Terminvermittlung zu Augenärzten, Gynäkologen, Haus- und Kinderärzten sowie zum psychotherapeutischen Erstgespräch.

Psychotherapie

Ich bin psychologischer Psychotherapeut. Benötige ich vor der Akutbehandlung einen Konsiliarbericht?

Nein. Für eine ausschließliche Akutbehandlung ist kein Konsiliarbericht erforderlich. Ist abzusehen, dass sich an die Akutbehandlung eine Richtlinien-Therapie anschließen soll, sieht die Psychotherapie-Richtlinie vor, dass ein Konsiliarbericht spätestens nach den probatorischen Sitzungen eingeholt wird. Patienten sollten zudem bereits im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde an einen Konsiliararzt überwiesen werden, wenn eine weitere Behandlung geplant ist. Der Konsiliarbericht ist bei einem Vertragsarzt einzuholen.

DMP

In welchem Turnus sollten DMP-Dokumentationen an die Datenstelle versandt werden?

Formal müssen DMP-Dokumentationen spätestens 52 Tage nach Ablauf des Dokumentationsquartals an die Datenstelle übermittelt werden. Es empfiehlt sich aber, die DMP-Dokumentationen regelmäßig in Intervallen von 1-4 Wochen an die DMP-Datenstelle zu übermitteln. Auf diese Weise erhält der Arzt schneller eine Rückmeldung, ob Korrekturen vorzunehmen sind, und kann noch innerhalb der Übermittlungsfrist für das Dokumentationsquartal reagieren. Damit könnte ein Fehlen einer Dokumentation und die damit eventuell verbundene Ausschreibung des Patienten aus dem DMP verhindert werden.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Ich bin Allgemeinmediziner. Muss ich die Portokosten für den postalischen Versand der eAU an die Krankenkassen selbst übernehmen, wenn die elektronische Übermittlung nicht möglich ist?

Sie können für den Versand über den Postweg unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenpauschale abrechnen. Ist bereits während der Anwesenheit des Patienten klar, dass die eAU nicht elektronisch verschickt werden kann, händigen Sie dem Patienten bitte einen unterschriebenen eAU-Ausdruck aus, den dieser an seine Krankenkasse schickt. Wenn Sie erst feststellen, dass die elektronische Übermittlung nicht möglich ist, nachdem der Patient die Praxis bereits verlassen hat, können Sie die elektronische Übermittlung bis zum Ende des nachfolgenden Werktages nachholen. Ist die elektronische Übermittlung auch dann nicht möglich, können Sie für die Versendung der eAU an die jeweilige Krankenkasse die GOP 40130 EBM in Ansatz bringen.

Formulare

Ich habe gehört, dass die Formulare für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung nicht mehr über den Paul-Albrechts-Verlag (PAV) zu bestellen sind. Wo kann ich die Formulare künftig bestellen?

Die Formulare für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung werden vom Amt für Arbeitsschutz der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz erstellt. Seit April dieses Jahres sind die Formulare nur noch digital als Druckvorlage über die jeweilige KV zu beziehen. Sie finden die Druckvorlagen auf unserer Homepage.

BTM-Rezept

Was muss ich beim Verlust von unbenutzten BtM-Rezepten beachten?

Sollten Ihnen unbenutzte BtM-Rezepte trotz aller Vorsicht abhandenkommen, ist der Verlust umgehend mit Angabe der abhandengekommenen Rezeptnummern schriftlich der Bundesopiumstelle zu melden. (Am besten per Fax: 0228 / 99 307-5985. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular für Verlustmeldungen.) Zusätzlich ist es sinnvoll, den Verlust bei der zuständigen Landesbehörde und bei der Polizei anzuzeigen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Wir möchten für einen Patienten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rückwirkend ausstellen. Wie viele Tage dürfen wir rückdatieren?

Laut Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des G-BA ist eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag nur ausnahmsweise und nach gewissenhafter Prüfung zulässig - und in der Regel nur für bis zu drei Tage. Dasselbe gilt für eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit.