Neue Hybrid-DRG-Abrechnung der KV
Künftig können KV-Mitglieder ihre Hybrid-DRG-Fälle komfortabler und ohne Vertragsbürokratie über die KV abrechnen.
Was wurde verbessert?
Die KV hat bisher eine Abrechnung der Hybrid-DRG-Fälle angeboten. Nun wechselt die KV den IT-Dienstleister. Das neue Portal „KVHybrid“ vereinfacht die Dateneingabe.
Abrechnungsfälle lassen sich mit wenigen Klicks übermitteln. Über zwei kostenlose Schnittstellen (zum Kartenlesegerät oder zur BDT/GDT) können die notwendigen Stammdaten bereits automatisch vorausgefüllt werden. Eine automatische Vorprüfung spart Zeit und hilft, Abrechnungsfehler zu vermeiden.
Mehr Transparenz
KVHybrid zeigt zu jedem Fall nicht nur den Entgeltbetrag, sondern direkt den Auszahlungsbetrag an. Der Fallstatus („offen“, “transferiert an Kassen“, „Auszahlung erfolgt“ und „storniert“) sorgt jederzeit für einen klaren Überblick.
Wird ein Fall von einer Kasse oder einem Sonstigen Kostenträger beanstandet, erfolgt eine E-Mail-Benachrichtigung über die Stornierung. Den Beanstandungsgrund sowie das Beanstandungsdatum ist im Abrechnungssystem hinterlegt.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Alle Abrechnungsfälle werden gebündelt einmal pro Woche, immer montags um 12 Uhr, an die Krankenkassen und Sonstigen Kostenträger übermittelt. Diese haben dann 21 Tage Zeit, die Fälle zu vergüten. Die KV zahlt wöchentlich die eingegangen Beträge aus.
Ist KVHybrid sicher?
Ja. Die Abrechnungsdaten befinden sich auf einem geschützten Server der KV Hamburg und werden unter Einsatz höchster technischer Sicherheitsvorkehrungen verarbeitet. Die Anmeldung ist durch eine 2-Faktor-Authentifizierung abgesichert.
Keine Vertragsbindung
Künftig bedarf es keines vorherigen Vertragsabschlusses mehr. Durch die Zustimmung unserer Geschäftsbedingungen bei jeder Fallanlage (durch Setzen eines Häkchens) kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Die neuen Geschäftsbedingungen decken sich mit denen der alten Verträge, deshalb kann der Service übergangslos weitergenutzt werden.
Was kostet das?
Die KV erhebt einen Verwaltungskostenbeitrag von 1,9 Prozent je vergütetem Hybrid-DRG-Abrechnungsfall.
Ansprechpartner:
Abteilung Mitgliederservice und Beratung
Tel: 040 / 22 802 -802
HDRG-Abrechnung@kvhh.de