1/2026 1/2026

ePA: Weiterhin elf Euro für die Erstbefüllung

Für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) kann eine Praxis weiterhin 11,03 Euro abrechnen. Auch der Inhalt der Erstbefüllungsziffer (GOP 01648) bleibt unverändert – sie kann einmal pro Patient abgerechnet werden, wenn zuvor noch keine Dokumente in der ePA vorhanden waren.

Für die weitere Befüllung können weiterhin 1,86 Euro bei Arzt-Patienten-Kontakt (GOP 01647) beziehungsweise 37 Cent ohne Kontakt (GOP 01431) abgerechnet werden.

Die Abrechungsziffern bleiben bis mindestens Ende Juni 2026 unverändert. Bis dahin will der Bewertungsausschuss etwaige Anpasssungen prüfen.
Weitere Informationen

Ansprechpartner:
Mitgliederservice, Tel: 040 / 22 802 -802