Fragen und Antworten
Aus der Praxis für die Praxis
In dieser Rubrik greifen wir Fragen des Praxisalltags auf, die unserem Mitgliederservice-Team gestellt wurden. Wenn Sie selbst Fragen haben, rufen Sie bitte an.
Mitgliederservice, Tel: 040 / 22802 -802
Für meine Notdienst-Tätigkeit und für die Praxis benötige ich hin und wieder Todesbescheinigungen. Wo kann ich diese bestellen?
In Hamburg können die Todesbescheinigungen über den herkömmlichen Bezugsweg für Formulare, beim Paul-Albrechts-Verlag (PAV) bestellt werden. Insbesondere in hamburgischen Randbereichen tätige Ärztinnen und Ärzte benötigen bei einer Leichenschau außerhalb der Stadtgrenzen die dort gültigen Todesbescheinigungen. Für Schleswig-Holstein können geringe Formularmengen per E-Mail (formular@kvsh.de) über die KV Schleswig-Holstein bezogen werden. Für Niedersachsen können die Bescheinigungen auch über den PAV bestellt werden, jedoch nicht kostenfrei. Achten Sie hier bitte auf das gesonderte Bestellformular für Niedersachsen.
Wie viele Therapiestunden können pro Woche in der Richtlinien-Psychotherapie durchgeführt werden?
Es können pro Woche maximal drei Behandlungsstunden in der Einzeltherapie (à 50 Minuten) durchgeführt werden. Eine höhere Frequenz ist nur im Ausnahmefall zulässig und muss in der Regel bei Antragsstellung begründet werden.
Welche Verordnungen werden weiterhin auf Muster 16 ausgestellt?
Folgende Verordnungen werden weiterhin auf dem Rezept in Papierform ausgestellt:
Verbandmittel und Teststreifen (sonstige nach § 31 SGB V einbezogenen Produkte)
Hilfsmittel
Sprechstundenbedarf
Blutprodukte, die von pharmazeutischen Unternehmen oder Großhändlern gemäß
§ 47 AMG direkt an Ärzte abgegeben werden
Digitale Gesundheitsanwendungen
enterale Ernährung
Verordnungen zulasten sonstiger
Kostenträger wie z. B. Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr
Verordnungen für im Ausland lebende Krankenversicherte
Ich würde meinem Patienten gern eine Überweisung mit einem Vermittlungscode ausstellen. Die Codes sind allerdings schon über ein Jahr alt. Kann ich diese überhaupt noch verwenden?
Ja. Die Vermittlungscodes verlieren ihre Gültigkeit nicht. Selbst, wenn Sie diese über Jahre nicht verbraucht haben, können Sie die Vermittlungscodes bedenkenlos verwenden. Ungültig wird ein Code nur dann, wenn dieser der Terminservicestelle mitgeteilt wurde, es aber zu keiner Terminbuchung durch den Patienten gekommen ist. Nach solch einer „Aktivierung“ ist der Code nur für die darauffolgenden sieben Tage gültig.
Welche Fachgruppen müssen offene Sprechstunden anbieten?
Seit dem 1. September 2019 sind grundversorgende Fachärzte verpflichtet, mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde (ohne vorherige Terminabsprache) anzubieten. Konkret betrifft das folgende Fachgruppen:
Augenärzte
Chirurgen
Gynäkologen
HNO
Dermatologen
Kinder- und Jugendpsychiater
Nervenärzte
Neurologen
Neurochirurgen
Orthopäden
Psychiater
Urologen
Ich bin Hausarzt. Ein fachärztlicher Kollege bittet mich, für einen gemeinsamen Patienten eine Folgeverordnung für Krankengymnastik auszustellen, da er fürchtet, sein Budget zu überschreiten. Wie verhalte ich mich?
Es gibt seit langem keine Heilmittelbudgets mehr. Die letzten Prüfungen wurden bei einer deutlichen Überschreitung der Durchschnittswerte einer Fachgruppe durchgeführt. Heilmittelprüfungen können vermieden werden, wenn beim Verordnen überlegt wird, welche Heilmittel wie häufig verordnet werden müssen, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Nach der Heilmittel-Richtlinie soll außerdem geprüft werden, ob das Ziel mit anderen Maßnahmen, wie z. B. Eigenübungen, Hilfs- oder Arzneimittel genauso gut und kostengünstiger erreicht werden kann.
Grundsätzlich besteht kein Grund, eine als medizinisch sinnvoll erachtete Verordnung nicht auszustellen.
Was auch immer Sie vorhaben und welche Frage Sie auch haben mögen – unser Team vom Mitgliederservice ist für Sie da! Von A wie Abrechnung über T wie Terminservicestelle bis Z wie Zulassung - bei all Ihren Fragen stehen wir gerne zur Seite.
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