Arbeitsrechtliche Fragen
VON KATHARINA VON DER HEYDE
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), Fachanwältin für Arbeitsrecht, Geschäftsführerin des Marburger Bund Landesverband Hamburg
Gibt es im ambulanten Bereich eine Tarifbindung für angestellte Ärztinnen und Ärzte?
Nein. Das ist ein elementarer Unterschied zur Anstellung im Krankenhaus. Im ambulanten Bereich gibt es für angestellte Ärztinnen und Ärzte keine Tarifbindung. Und das bedeutet: Die Arbeitsverträge werden frei ausgehandelt.
Woran kann ich mich bei Gehaltsverhandlungen orientieren?
Der Marburger Bund hält eine Orientierung am Oberarztgehalt für angemessen. Wichtig ist, dass Ihr Arbeitsvertrag eine Regelung für Gehaltsanpassungen enthält – indem Sie beispielsweise vereinbaren, dass jährliche Gehaltsgespräche stattfinden oder dass tarifliche Erhöhungen direkt auf Ihr Gehalt angewendet werden.
Bin ich verpflichtet, Überstunden zu leisten?
Wenn Sie sich im Arbeitsvertrag dazu verpflichtet haben, Überstunden zu leisten, darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen. Wenn Sie im Arbeitsvertrag keine feste, sondern eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit vereinbart haben, darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen. Und im Notfall darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen. Liegen diese drei Fälle nicht vor, sind Sie grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten. Natürlich können Sie mit Ihrem Arbeitgeber dennoch darüber sprechen, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie bereit sind, Überstunden zu leisten.
Nehmen wir an, ich muss Überstunden leisten. Steht mir dafür eine separate Vergütung zu?
Eine Vergütung für die Leistung von Überstunden steht Ihnen zu, wenn dies vertraglich vereinbart ist – sonst nicht. Das ist ein sehr wichtiger Punkt, den man bei Arbeitsvertragsverhandlungen berücksichtigen muss. Alternativ zur Bezahlung der Überstunden können Sie einen Freizeitausgleich vereinbaren.
Habe ich als Angestellter im ambulanten Bereich einen gesetzlichen Kündigungsschutz?
Der gesetzliche Kündigungsschutz besteht für Praxen und MVZ, in denen regelmäßig mehr als zehn Vollzeitkräfte arbeiten. Dabei werden Ärzte, Medizinische Fachangestellte und alle anderen Berufsgruppen mitgezählt. Wenn Sie in einer kleineren Versorgungseinheit arbeiten, können Sie den Kündigungsschutz arbeitsvertraglich vereinbaren – sofern das für den Arbeitgeber eine tragbare Option ist.
Welche Regelungen zum Versicherungsschutz sollten im Arbeitsvertrag enthalten sein?
Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers lässt sich dessen Pflicht ableiten, eine Haftpflichtversicherung für seine angestellten Ärzte abzuschließen. Sie sollten sich allerdings nicht blindlings darauf verlassen, dass der Arbeitgeber dieser Pflicht nachkommt. Deshalb sollten Sie im Arbeitsvertrag ein Einsichtsrecht vereinbaren, um selbst prüfen zu können, dass ein Versicherungsschutz besteht und wie hoch die Deckungssumme ist. Sinnvoll ist auch eine Hinweispflicht des Arbeitgebers für den Fall, dass der Versicherungsschutz geändert wird. Zudem empfehlen wir, eine Freistellung durch den Arbeitgeber von Ansprüchen Dritter und von Regressansprüchen zu vereinbaren.