9/2026 9/2026

Wer zahlt die Rechung?

Editorial

Immer wieder wird gesagt, das GKV-Spargesetz verteile die Zumutungen auf alle Beteiligten gleichermaßen. Doch konzipiert wurden die Sparmaßnahmen von einer Regierung, die sich selbst aus der Verantwortung stiehlt: Der Staat schuldet der GKV ziemlich genau jenen Betrag, der nun eingespart werden soll. Die Kosten für die Gesundheitsversorgung der Bürgergeldbeziehenden werden auch in den kommenden Jahren überwiegend von der GKV getragen, obwohl völlig unstrittig ist, dass es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt.

Und die Regierung sagt nicht: Wir schränken den Leistungskatalog und damit die Leistungsmenge ein. Das wäre eine klare Sache. Stattdessen wird die Honorierung der Leistungen weiter eingegrenzt. Fast alle Leistungen, die derzeit noch extrabudgetär bezahlt werden, fallen zurück ins Budget. Strahlentherapie, Onkologie und U-Untersuchungen für Kinder werden nur noch nach Kassenlage bezahlt. Selbst ein Mehr an haus- und kinderärztlicher Versorgung wird nach dem Willen der Bundesregierung zukünftig nicht mehr zu den vollen Preisen des EBM honoriert. Die Substitution hingegen soll weiterhin eins zu eins vergütet werden.

Nach welchen Kriterien hat das Bundesgesundheitsministerium diese Entscheidungen getroffen? Ist die Versorgung von Krebspatienten tatsächlich weniger förderungswürdig als die Substitution?

Und ich frage mich: Was bewirken solch undurchsichtige Entscheidungen bei denjenigen, die ihren Patientinnen und Patienten die Folgen der Budgetierung erklären müssen? Ich fürchte, dass die neuen Regeln bei den Ärztinnen und Ärzten ernsthafte Zweifel daran wecken, ob im GKV-System das Medizinische noch im Mittelpunkt steht.

Das Bitterste ist, dass die nun auftretenden Verwerfungen gar nicht nötig gewesen wären, wenn der Bundesfinanzminister auf Luftbuchungen verzichtet und gesagt hätte: „Okay, wir können den Bundeshaushalt nicht mit Mitteln stützen, die der GKV zustehen – und bezahlen unsere Schulden.“

John Afful,
Vorsitzender der KV Hamburg

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