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Fragen und Antworten

Aus der Praxis für die Praxis

In dieser Rubrik greifen wir Fragen des Praxisalltags auf, die unserem Mitgliederservice-Team gestellt wurden. Wenn Sie selbst Fragen haben, rufen Sie bitte an.
Mitgliederservice, Tel: 040 / 22802 -802

oKFE-Dokumentation

Welche Fristen gelten für die Übermittlung der oKFE-Dokumentation?

Ärzte sind verpflichtet, durchgeführte Untersuchungen im Rahmen der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE) elektronisch zu dokumentieren und die Daten quartalsweise an die Datenannahmestelle der KV zu übermitteln. Die Verschlüsselung der Exportdateien erfolgt dabei automatisch über das Praxisverwaltungssystem (PVS).
Wir empfehlen, die Übermittlung der Exportdatei direkt nach Abschluss der Quartalsabrechnung vorzunehmen. Erfolgt die Übermittlung nicht im Verbund mit der Abrechnung, sind folgende Fristen zu beachten:
1. Quartal: Übermittlungsfrist 15. Mai
2. Quartal: Übermittlungsfrist 15. August
3. Quartal: Übermittlungsfrist 15. November
4. Quartal: Übermittungsfrist 28. Februar des Folgequartals

Abrechnung

Ich habe bei einem Patienten vergessen, eine Leistung anzusetzen. Kann ich diese noch nachträglich abrechnen?

Ja, Behandlungsfälle oder einzelne Gebührenordnungspositionen (GOP) aus den letzten vier Abrechnungsquartalen können nachträglich berücksichtigt werden.
Wurde der gesamte Behandlungsfall vergessen, kann dieser der aktuellen Abrechnung als Ersatzverfahren mit dem tatsächlichen Behandlungsdatum beigefügt werden.
Wurden einzelne GOP vergessen oder müssen bereits abgerechnete GOP korrigiert werden, genügt eine formlose E-Mail an abrechnungspruefung@kvhh.de mit Angabe des Quartals und des entsprechenden Behandlungsdatums.

DMP

Ich möchte Patienten in ein DMP einschreiben. Wo finde ich die Teilnahme- und Einwilligungserklärungen (TE/EWE)?

Die Teilnahme- und Einwilligungserklärung für Disease-Management-Programme (DMP) ist das offizielle Formular 070E und kann kostenlos über den Paul-Albrechts-Verlag bezogen werden. Das hierfür benötigte Bestellformular finden Sie auf unserer Homepage. Dort können Sie das Formular 070E online bestellen oder den Fax-Bestellschein herunterladen.

Psychotherapie

Muss vor Beginn einer Akutbehandlung zwingend eine Probatorik stattfinden?

Nein. Eine psychotherapeutische Akutbehandlung kann auch ohne vorherige probatorische Sitzungen begonnen werden. Eine Probatorik ist keine Voraussetzung für den Beginn einer Akutbehandlung.
Voraussetzung ist jedoch, dass zuvor eine psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt wurde. Diese kann auch bei einer anderen Psychotherapeutin oder einem anderen Psychotherapeuten stattgefunden haben.

Impfung

Kann die Herpes-zoster-Impfung mit Shingrix jetzt auch für Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren zulasten der GKV durchgeführt werden?

Ja. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Umsetzung der STIKO-Empfehlung für die Indikationsimpfung gegen Herpes zoster ist am 13. Februar in Kraft getreten.
Damit kann der Impfstoff Shingrix (adjuvantierter Herpes-zoster-Totimpfstoff) nun auch für Personen im Alter von 18 bis 59 Jahren mit einer entsprechenden Indikation gemäß STIKO zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung eingesetzt werden. Der Impfstoff kann für diese Fälle über die Rezeptprüfstelle Duderstadt (RPD) angefordert werden.
Die Impfserie besteht aus zwei Impfungen im Abstand von zwei bis sechs Monaten. Die Impfleistung kann für anspruchsberechtigte Personen im Alter von 18 bis 59 Jahren mit der Gebührenordnungsposition 89129 A/B abgerechnet werden.
Unverändert bleibt die Standardimpfempfehlung für alle Personen ab 60 Jahren, da das Risiko für schwere Krankheitsverläufe und das Auftreten chronischer Nervenschmerzen (postherpetische Neuralgie) mit dem Alter steigt.

Krankenhausbegleitung

Kann für eine stationäre Behandlung eine Bescheinigung für eine Begleitperson ausgestellt werden?

Ja. Bei Menschen mit Behinderung kann aus medizinischen Gründen im Rahmen einer stationären Behandlung die Notwendigkeit einer Begleitperson bestehen. In diesen Fällen können Ärzte und Psychotherapeuten eine formlose Bescheinigung ausstellen, die in der Regel bis zu zwei Jahre gültig ist.
Die medizinische Notwendigkeit richtet sich nach der Krankenhausbegleitungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Sie kann insbesondere vorliegen, wenn:

  • ohne Begleitperson die notwendige Krankenhausbehandlung verweigert wird,

  • nur mit Unterstützung einer Begleitperson den Anweisungen des Krankenhauspersonals gefolgt werden kann,

  • die Begleitperson in das therapeutische Konzept im Krankenhaus eingebunden werden muss,

  • die Begleitperson auch nach der Entlassung in das weitere therapeutische Konzept einzubeziehen ist.

Die Behinderung allein reicht als Begründung nicht aus.
Für die Ausstellung der Bescheinigung kann die Gebührenordnungsposition (GOP) 01615 nach dem EBM abgerechnet werden. Sie ist mit 30 Punkten bewertet und kann einmal im Krankheitsfall angesetzt werden.

Was auch immer Sie vorhaben und welche Frage Sie auch haben mögen – unser Team vom Mitgliederservice ist für Sie da! Von A wie Abrechnung über T wie Terminservicestelle bis Z wie Zulassung – bei all Ihren Fragen stehen wir gerne zur Seite.

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