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Was Psychotherapeut:innen zur ePA wissen sollten

Welche Daten müssen Psychotherapeut:innen in die ePA einstellen? Auch Psychotherapeut:innen sind ab Oktober 2025 dazu verpflichtet, Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext einzustellen. Allerdings behandeln Psychotherapeuten in der Regel Erkrankungen, die eine stigmatisierende Wirkung haben können. Für solche Daten gelten besondere Informationspflichten. Das heißt: Der Psychotherapeut weist den Patienten ausdrücklich auf seine Widerspruchsmöglichkeiten hin und dokumentiert im Falle eines Widerspruchs dies ausdrücklich in seiner Behandlungsdokumentation.

Sollen Psychotherapeuten die PTV 11 einstellen? Wenn der Psychotherapeut es für sinnvoll hält, kann er dem Patienten vorschlagen, das PTV 11 in die ePA einzustellen. Es geht bei diesen Erwägungen immer um die Frage: Sind die Daten für die weiterbehandelnden Ärzte und Therapeuten relevant? Voraussetzung für das Einstellen des Dokuments in die ePA ist, dass es digital vorliegt und dass der Patient auf seine Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen wird und nicht widerspricht.

Müssen Psychotherapeuten die von ihnen geführte Patientenakte in die ePA einstellen? Der Patient kann verlangen, dass die Patientenakte, die der Psychotherapeut in der Praxis führt, eingestellt wird. Handschriftliche Gesprächsaufzeichnungen zur Unterstützung der Sitzung jenseits der Patientenakte brauchen nicht eingestellt zu werden.

Haben Psychotherapeuten dieselben Einsichtsrechte in die ePA wie Ärzte? Ja. Mit dem Stecken der elektronischen Gesundheitskarte haben Psychotherapeuten 90 Tage lang Zugriff auf alle Daten, die in der ePA gespeichert sind – vorausgesetzt, dass der Patient dem Psychotherapeuten den Zugang nicht entzogen hat beziehungsweise die Daten nicht ausgeblendet hat.

Müssen Psychotherapeuten die ePA aktiv nutzen und selbst Daten einstellen, um eine Honorarkürzung zu vermeiden? Nein. Psychotherapeuten und Ärzte müssen lediglich dazu in der Lage sein, die ePA zu nutzen. Das heißt: Sie benötigen ein aktuelles ePA-Modul für die „ePA für alle“ (zusätzlich zu den anderen zuvor schon verpflichtenden TI-Elementen). Bisher setzt das Bundesgesundheitsministerium auf Freiwilligkeit. Zumindest in diesem Jahr drohen noch keine Honorarkürzungen, wenn eine Praxis es versäumt, das aktuelle ePA-Modul zu installieren.

Welche Regeln gelten bei Kindern und Jugendlichen? Bei Kindern liegt die Verwaltung der ePA in den Händen der Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr können Jugendliche eigenständig über ihre ePA ent­scheiden. Ärzte und Psychotherapeuten sind nicht verpflichtet, bei unter 15-Jährigen Daten in die ePA zu stellen, wenn dem erhebliche therapeutische Gründe entgegenstehen. Gleiches gilt, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes vorliegen und die Befüllung der ePA den wirksamen Schutz des Kindes in Frage stellen würde. Ärzte und Psychotherapeuten, die von diesem Recht Gebrauch machen, halten dies in ihrer Behandlungsdokumentation fest.

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