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Psychotherapie: geänderte Honorarverteilung

Von Dr. Johannes Frey

Warum ist das den psychotherapeutischen Praxen zugeteilte PLB im dritten Quartal niedriger als zuvor? Grund dafür ist eine Änderung der Honorarverteilung: Die Grundpauschalen werden aus dem Budget herausgelöst und zu 100 Prozent vergütet. Der stellvertretende Vor­sitzende der Vertreterversammlung, Dr. Johannes Frey, erklärt die Hintergründe.

Die KV-Vertreterversammlung hat eine Anpassung des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) beschlossen. Die Änderungen treten mit dem 3. Quartal 2025 in Kraft und hängen mit dem knapper werdenden Budget für die Gruppe der Psychotherapeut:innen zusammen.

Warum wird das Budget der Psychothera­peut:innen knapper? Die Zahl der Leistungen, die wir abrechnen, steigt seit Jahren. Dies hängt unter anderem mit den zahlreichen Sitzteilungen zusammen. Dadurch ist die Zahl der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen deutlich gestiegen und auch die Anzahl der erbrachten psychotherapeutischen Leistungen, was die Versorgung verbessert. Auf der anderen Seite können nicht mehr alle Leistungen voll vergütet werden und müssen budgetiert werden.

Heißt das, dass auch Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie budgetiert werden? Nein. Alle bisherigen extrabudgetären Leistungen (KZT, LZT, Sprechstunde usw.) werden weiterhin vollständig bezahlt. Die extrabudgetären Leistungen sind von der Änderung nicht betroffen.

Welche Leistungen werden budgetiert? Budgetierte Leistungen sind zum Beispiel: psychotherapeutisches Gespräch, Testverfahren, Bericht an die Gutachter und Biografische Anamnese. Insgesamt handelt es sich um einen vergleichsweise kleinen Bereich: Er umfasst etwa zehn Prozent des Gesamthonorars.

Wie funktioniert die Honorarverteilung im budgetierten Bereich? Jede psychotherapeutische Praxis bekommt vor Quartalsbeginn entsprechend ihrem Tätigkeitsumfang das gleiche Budget (PLB) zugeteilt. Überschreitungen bis zum 1,5-fachen des Budgets können bei ausreichender Geldmenge noch voll vergütet werden. Darüber hinausgehende Leistungen werden quotiert (das heißt: nur zu einem bestimmten Prozentsatz) bezahlt.

Was ändert sich ab dem 3. Quartal 2025? Die Grundpauschalen werden aus dem Budget herausgelöst und zu 100 Prozent vergütet. Die restlichen Leistungen des budgetierten Bereichs werden weiterhin nach dem alten Verfahren budgetiert.

Warum wurde der HVM angepasst? Im KJP-Bereich gibt es eine höhere Grundpauschale, da hier in der Regel ein höherer Koordinierungsbedarf besteht, sodass das Budget schon für die Grundpauschalen nicht immer ausgereicht hat. Dem Beratenden Fachausschuss Psychotherapie (BFA) war es ein Anliegen, hier einzugreifen, da das fehlende Geld im Budget bislang die KJP-Praxen unverhältnismäßig stark trifft. (Im PP-Bereich ist aufgrund der niedrigeren Grundpauschalen mehr „Luft“ im Budget.) Mit der Änderung möchten wir es unseren Kolleg:innen beispielsweise ermöglichen, weiterhin Testungen ohne zu starke Budgetierungen durchzuführen. Da im KJP-Bereich in der Regel mehr Testungen notwendig sind, halten wir es auch hier für besonders wichtig, das Budget im KJP-Bereich zu entlasten.

Warum wurde die Änderung nicht nur für KJP-Praxen vorgnommen? Da es nicht nur im KJP-Bereich Probleme mit dem Budget gibt, wäre eine Vergütung der Grundpauschalen zu 100 Prozent nur im KJP-Bereich zu Lasten der PP gegangen. Wir haben uns daher entschieden, für alle die Grundpauschalen zu 100 Prozent zu vergüten. Auch wenn die KJP hiervon mehr profitieren als die PP, halten wir dies für tragbar, da es auch deutlich weniger KJP-Behandlerinnen und Behandler gibt.

Wie kommt es eigentlich in der KV-Selbstverwaltung zu so einer Änderung? Als Selbstverwaltung können wir den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen selbstständig gestalten. Das Thema der geringen Auszahlungsquoten besonders im KJP-Bereich wurde in den Beratenden Fachausschuss Psychotherapie getragen – ein Gremium, das den KV-Vorstand berät. Der Vorstand hat sich des Themas angenommen, verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten simulieren lassen und diese im Beratenden Fachausschuss vorgestellt. Die verschiedenen Möglichkeiten wurden dort diskutiert, und es gab ein eindeutiges Votum für eine Möglichkeit. Im nächsten Schritt stimmte das höchste Gremium der KV-Selbstverwaltung (die Vertreterversammlung – zusammengesetzt aus 40 Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen) über den Vorschlag ab.

DR. JOHANNES FREY
ist psychologischer Psychotherapeut in Eppendorf und stellvertretender Vorsitzender der KV-Vertreterversammlung