Neufassung der Arthroskopie-Vereinbarung
Qualitätssicherung
Die Arthroskopie-Vereinbarung (Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung arthroskopischer Operationen) wurde überarbeitet, um Abweichungen zwischen dem aktuellen Weiterbildungsrecht und den fachlichen Anforderungen im Rahmen der Genehmigungserteilung zu vermeiden.
Neu ist, dass neben den Orthopäden und Unfallchirurgen und Allgemeinchirurgen folgende Fachgruppen zukünftig an der Vereinbarung teilnehmen können:
Kinder-und Jugendorthopädie
Plastische, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie
Bisher galt die Vereinbarung für die Gelenke Knie und Schultern. Künftig können auch Genehmigungen für die Hüfte, die Hände und arthroskopische Operationen bei Kindern und Jugendlichen beantragt werden - bei Vorlage entsprechender Nachweise bei der Abteilung Genehmigung.
Ab dem Inkrafttreten der aktualisierten Vereinbarung am 1. Oktober 2024 müssen Anträge auf Durchführung und Abrechnung arthroskopischer Operationen gelenkspezifisch nach der fachlichen Befähigung des Arztes gestellt werden.
Für Ärztinnen und Ärzte, die bereits eine Genehmigung haben, ändert sich nichts.
Ansprechpartner:
Abteilung Genehmigung
Monika Marks, Tel: 040 / 22802-603
monika.marks@kvhh.de
Lucas Rathke, Tel: 040 / 22802-358
lucas.rathke@kvhh.de