Fragen und Antworten
Aus der Praxis für die Praxis
In dieser Rubrik greifen wir Fragen des Praxisalltags auf, die unserem Mitgliederservice-Team gestellt wurden. Wenn Sie selbst Fragen haben, rufen Sie bitte an.
Mitgliederservice, Tel: 040 / 22802 -802
Ich bin Neurologe. Mein Patient hat eine Überweisung mit einem Vermittlungscode von seinem Hausarzt vorgelegt. Der Termin wurde allerdings nicht über die Terminservicestelle, sondern bei uns direkt in der Praxis vergeben. Darf ich die Behandlung trotzdem als TSS-Terminfall abrechnen?
Nein. Damit ein Termin als TSS-Terminfall abgerechnet werden kann, muss die Terminvermittlung durch die Terminservicestelle erfolgt sein. Im von Ihnen geschilderten Fall handelt es sich nicht um einen TSS-Terminfall nach TSVG. Der Vermittlungscode findet keine Verwendung.
Welche Voraussetzungen gibt es für einen TSS-Akutfall?
Bei einem TSS-Akutfall ist die Voraussetzung, dass ein strukturiertes medizinisches Ersteinschätzungsverfahren (SmED) durchgeführt wird. Dies erfolgt ausschließlich durch das Personal des Arztrufs Hamburg, wenn ein Patient sich über die 116117 an den Notdienst und nicht an die Terminservicestelle wendet. Nur wenn hierbei eine akute ärztliche Behandlungsnotwendigkeit innerhalb der nächsten 24 Stunden festgestellt wird, kann ein Termin als ein TSS-Akutfall vermittelt werden. Somit kann die Buchung von Akutterminen und die damit einhergehende Abrechnung des 200-prozentigen Zuschlags „A“ nicht beeinflusst werden.
Ich bin Hausarzt. Kann ich auch bei Patienten, die an der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmen, einen Hausarztvermittlungsfall veranlassen?
Ja. Auch wenn Sie für einen HZV-Patienten in der vorgegebenen Frist einen Termin beim Facharzt vereinbaren, erhalten Sie 15 Euro. Bitte geben Sie bei HZV-Patienten in Ihrer Abrechnung zusätzlich zur GOP 03008 / 04008 (Zuschlag Terminvermittlung Facharzt) die GOP 88196 an. Der Facharzt oder Psychotherapeut, der den Termin bereitstellt, erhält die gesamte Behandlung im Quartal für den Patienten (Arztgruppenfall) extrabudgetär vergütet sowie einen extrabudgetären Zuschlag für die Bereitstellung des Termins.
Ich bin Hausarzt. Muss ich eine medizinische Begründung angegeben, wenn der Termin beim Facharzt erst im Zeitraum vom 5. bis zum 23. Tag nach der Vermittlung liegt?
Nein. Innerhalb dieser Zeitspanne ist der Zuschlag von 15 Euro berechnungsfähig, wenn ein anderer Vermittlungsweg nicht angemessen bzw. für die jeweilige Indikation nicht zumutbar ist. Dass dies so ist, können Sie dokumentieren – müssen es aber nicht. Eine medizinische Begründung müssen Sie erst angeben, wenn der Termin im Zeitraum vom 24. bis zum 35. Tag nach der Vermittlung liegt.
Letzte Woche behandelte ich einen Patienten zum ersten Mal in diesem Quartal während meiner offenen Sprechstunde. Heute stellt sich dieser erneut, mit einer anderen Angelegenheit, in meiner regulären Sprechstunde vor. Lege ich nun einen zweiten Abrechnungsschein an?
Nein, Sie müssen keinen neuen Fall anlegen. Kommt ein Patient innerhalb eines Quartals zur offenen Sprechstunde und außerdem zu festen Terminen, gilt die Vermittlungsart „offene Sprechstunde“ für die gesamte Behandlung des Patienten im Quartal. Das heißt: Alle für den Patienten im Quartal erbrachten Leistungen werden extrabudgetär vergütet. Dabei ist egal, ob der Patient zunächst in die offene Sprechstunde kommt oder zunächst zu einem festen Termin. Das Gleiche gilt auch bei einem TSS-Terminfall bzw. Hausarztvermittlungsfall.
Welche Kennzeichnung ist zu wählen, wenn bei einem Patienten mehrere TSVG-Konstellationen vorliegen?
Liegen bei einem Patienten mehrere TSVG-Konstellationen vor, so kann der Arzt entscheiden, mit welcher Vermittlungsart der Patient in der Abrechnung gekennzeichnet wird. Es ist zu beachten, dass im Rahmen der offenen Sprechstunde höchstens 17,5 % der Patienten zu vollen Preisen vergütet werden.
Was auch immer Sie vorhaben und welche Frage Sie auch haben mögen – unser Team vom Mitgliederservice ist für Sie da! Von A wie Abrechnung über T wie Terminservicestelle bis Z wie Zulassung - bei all Ihren Fragen stehen wir gerne zur Seite.
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