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Außerklinische Intensivpflege: Potenzialerhebende Ärzte gesucht

Ab 1. Januar 2025 muss vor der Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI) eine Potenzialerhebung durchgeführt werden. Dabei prüfen speziell qualifizierte Fachärzte, ob es möglich ist, Patienten von der Beatmung zu entwöhnen, die Beatmungszeit zu verringern oder die Kanüle zu entfernen.

Für die Potenzialerhebung ist eine Genehmigung von der KV erforderlich. Bislang stehen noch nicht genügend potenzialerhebende Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung. Die KV Hamburg fordert daher qualifizierte Ärzte und Ärztinnen auf, eine Genehmigung zu beantragen.

Bis Ende des Jahres kann die Potenzialerhebung ausnahmsweise weggelassen werden, wenn kein Arzt mit entsprechender Genehmigung verfügbar ist. Die nicht erfolgten Potenzialerhebungen sind aber lediglich aufgeschoben und müssen bis Ende des Jahres nachgeholt werden. Ab Januar 2025 muss dann vor jeder AKI-Verordnung das Entwöhnungspotenzial geprüft werden.

Weitere Informationen zur außerklinischen Intensivpflege:

Ansprechpartner bei Fragen zur Genehmigung: Abteilung Genehmigung
Inga Beitz, Tel: 040 / 22802 -663
Tina Stasch, Tel: 040 / 22802 -451
Sebastian von Borstel, Tel: 040 / 22802 -573
genehmigung@kvhh.de

Ansprechpartner bei inhaltlichen Fragen zur Verordnung: Abteilung Verordnung und Beratung
Dr. Thomas Stolz, Tel: 040 / 22802 -749
verordung@kvhh.de